OVG NRW: Neuregelung zur Frauenförderung verfassungswidrig

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in einer Entscheidung vom 21.02.2016 festgestellt, dass das Gesetz zur Frauenförderung im Land NRW verfassungswidrig ist. Danach ist die in das Landesbeamtengesetz NRW aufgenommene Klausel, welche die Frauenförderung betrifft, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat zur Folge, dass Beförderungsentscheidungen der Beamtinnen und Beamten in NRW nicht auf den entsprechenden Paragraphen gestützt werden dürfen. Nach Auffassung der Richter des OVG würden ansonsten die verfassungsrechtlichen Prinzipien der Bestenauslese verletzt.

Verschiedene Verwaltungsgerichte im Land hatten als erste Instanz zuvor  den Klageverfahren von im Beförderungsverfahren unterlegenen männlichen Bewerbern stattgegeben und somit den Behörden untersagt, die ausgewählten Frauen zu befördern.

Quelle: Pressemitteilung des OVG NRW

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert