Unwirksame Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung

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Private Krankenversicherer sind verpflichtet jährlich ihre Ausgaben und Beitragseinnahmen zu prüfen. Steigen die Kosten langfristig stärker, als erwartet, werden die Beiträge erhöht. Denn die Leistungen kürzen, darf der Versicherer nicht. Im Novermber 2018 werden wieder viele Versicherte eine entsprechend unerfreuliche Mitteilung über eine Beitragsanpassung ab Januar 2019 erhalten. Allein die AXA Krankenversicherung hat angekündigt bei über 40.000 Versicherungsverträgen eine Anpassung von mehr als 70 € monatlich durchzuführen.

Auch ,wenn viele Versicherungsnehmer den Eindruck haben, diese Beitragsanpassungen seien reine Willkür, ist dem nicht so. Es gibt detailierte Regelungen im VVG, VAG und KVAG, wann eine Anpassung möglich ist und wie diese zu erfolgen hat. Nicht immer gelingt es dem Versicherer diese Vorgagen einzuhalten. Dann ist die Anpassung unwirksam und der Versicherungsnehmer kann seine Überzahlungen zurückfordern.Es haben z.B. einige Gerichte festgestellt, dass die Anpassungen von AXA und DKV nichtig waren, da der Treuhänder, der in der Vergangenheit mit der Überprüfung beauftragt war nicht unabhängig war. Darüber wird nun BGH entscheiden.

Sollten Sie von einer Beitragserhöhung betroffen sein, sollten Sie diese überprüfen lassen und sich über Ihrer Rechte aufklären lassen.

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