Verkehrsrecht

Wir vertreten Sie nach Verkehrsunfällen bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen Unfallbeteiligte und Versicherungen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Unterschreiten des Mindestabstandes, Alkohol am Steuer etc. verteidigen und vertreten wir Sie im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Bei Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr wie Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), Unfallflucht (§ 142 StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB) und Nötigung (§ 240 StGB) etc. verteidigen und vertreten wir Sie in allen Stadien des Straf- und Verkehrsstrafverfahrens.

Unsere anwaltliche Beratung und Vertretung im Verkehrsrecht umfasst u.a.:

  • Verkehrsunfall im In- und Ausland (Schadensersatz, Schmerzensgeld, Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall)
  • Strafrecht / Verkehrsstrafrecht (Unfallflucht / Fahrerflucht / unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr / Alkohol und Drogen am Steuer, Nötigung, Entziehung / Entzug der Fahrerlaubnis)
  • Ordnungswidrigkeitsrecht (Bußgeld, Fahrverbot, Punkte)

Ihre Ansprechpartnerin:

witt-rafati

Birgit Witt-Rafati,
Rechtsanwältin