BGH: Fluggesellschaft muss Anwaltskosten bezahlen

Eine kundenfreundliche Entscheidung hat erneut der BGH getroffen.

Wenn die Fluggesellschaft ihre Pflicht verletzt hat, ihre Kunden im Falle von Verspätung oder Stornierung über ihre Rechte zu informieren, ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe von Anfang an als erforderlich anzusehen.

Es reicht hier aus, dass der Fluggast geltend macht, nicht belehrt worden zu sein; dann muss die Fluggesellschaft das Gegenteil beweisen. In allen bekannten Fällen wurden die betroffenen Fluggäste nicht durch die Airline über ihre Rechte informiert.

Es ist also sinnvoll, sich von Anfang an anwaltlich zur Durchsetzung seiner Rechte vertreten zu lassen. Auf das Vorliegen des sogenannten Verzugs kommt es nicht mehr an.

BGH, Urteil vom 12.02.2019 Az. X ZR 24/18

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert