Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfällen, soweit dadurch Arbeitsunfähigkeit verursacht wird.

Fachwissen
Wir kennen die rechtlichen Grundlagen des Versicherungsrechts bis in die kleinsten Einzelheiten.

Individualität
Wir gehen ganz konkret auf Ihr persönliches Anliegen und Ihre Fragen ein.

Professionalität
Wir haben die jahrelange Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Versicherungsunternehmen.

Kompetenz
Neben den juristischen Spezialkenntnissen im Versicherungsrecht sind wir auch hinsichtlich der medizinischen Beurteilung von versicherungsrechtlichen Streitfragen besonders erfahren.

Krankentagegeldversicherung – Warum?

Voraussetzung für die Leistung aus der Krankentagegeldversicherung ist einerseits eine medizinisch notwendige Heilbehandlung der versicherten Person und andererseits der dadurch verursachte einhundertprozentige Verlust der Arbeitsfähigkeit. Bei der Beurteilung, ob ein derartiger Versicherungsfall vorliegt darf die Versicherung nur darauf abstellen, ob der zuletzt ausgeübte Beruf noch ausgeübt werden kann oder nicht.

In der Abgrenzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Krankentagegeldversicherung nur dann leisten, wenn es sich um eine „vorübergehende Arbeitsunfähigkeit“ handelt, die zumindest zu einem absehbaren Zeitpunkt beendet sein wird.

Sowohl bei der Frage, ob eine vollständige Arbeitsunfähigkeit besteht oder ob etwa von einer nicht absehbaren Dauer der Krankheit auszugehen ist, ergeben sich vielfältige Einwände des Versicherers. Oftmals stellt die Versicherung ohne nachvollziehbare Begründung ihre Zahlungen einfach ein.

Wir unterstützen Sie von Anfang an optimal, um zunächst einmal den kompletten medizinischen und juristischen Sachverhalt zu erfassen. Sie müssen sich nicht mehr selbst mit der Versicherung und deren Mitarbeitern auseinandersetzen.

Im Falle einer Deckungsklage führen wir in Absprache mit Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie den Prozess. In jeder Phase werden Sie von uns persönlich betreut.
Weitere Informationen zu diesem und ähnlichen rechtlichen Themen erhalten Sie auf unseren Blog: www.kanzlei-potthast.de/blog