VerfGH Saarland betont Verfahrensrechte von Rotlicht-Sündern

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Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat die Rechte von Autofahrern, die wegen eines Rotlicht-Verstoßes geblitzt werden, hervorgehoben. Er gab mit Beschluss vom 27.04.2018 der Verfassungsbeschwerde eines Lastwagenfahrers gegen ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro statt, dessen Rechtsanwalt nicht sämtliche relevanten Daten und Informationen übermittelt worden waren .

Das Verfassungsgericht rügte, dass verschiedene Messdaten der Überwachungsanlage nicht an den Rechtsanwalt des Lkw-Fahrers herausgegeben worden seien. Die Stadt Saarbrücken habe lediglich Daten “in elektronischer Form – allerdings verschlüsselt und nicht vollständig – übermittelt“. Das Verfahren vor dem Amtsgericht hätte ausgesetzt werden müssen, bis die Daten von dem Rechtsanwalt hätten geprüft werden können. Insofern liege ein Verstoß gegen die Grundsätze eines fairen Verfahrens vor. Zudem habe sich der sogenannte Standort-Eichschein, mit dem die Korrektheit der Eichung des Geräts bestätigt wird, nicht in der Akte befunden. Ein Sachverständiger habe daher nicht feststellen können, ob es “einen der Eichung anhaftenden Mangel“ gegeben habe.

 


 VerfGH Saarland , Beschluss vom 27.04.2018 – Lv 1/18

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