Mängel bei der Pauschalreise – was tun?

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Wenn Mängel bei der Pauschalreise auftreten, ist es unbedingt notwendig, dass bestimmte Formalitäten durch den Reisenden beachtet werden. Geschieht dies nicht, können eigentlich berechtigte Forderungen wegen Formverstössen nicht durchgesetzt werden.

– Besonders wichtig ist es, einen festgestellten Mangel bei der örtlichen Reiseleitung zu bestanden. Dadurch soll nach dem Willen des Gesetzgebers dem Reiseveranstalter die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Die Kontaktdaten der Reiseleitung sind normalerweise in den Reiseunterlagen sichtbar vermerkt, zB in den Voucherheften.

Wenn Sie mit dem Reiseleiter sprechen oder telefonieren, sollten Sie einen Zeugen bei sich haben. Kommt ein Kontakt nicht sofort zustande, muss man es mehrfach versuchen. Notfalls sollte man direkt Kontakt zum Reiseveranstalter in Deutschland aufnehmen.

Bestehen Sie darauf, dass in einem Protokoll richtig aufgenommen wird, wann Sie den Mangel das erste Mal reklamiert haben. Gehen Sie immer sofort zur Reiseleitung, wenn Sie einen Mangel bemerken. Die Hotelrezeption ist nicht der richtige Ansprechpartner. Dokumentieren Sie möglichst präzise, wann und wo sowie in welchem Umfang Mängel aufgetreten sind. Machen Sie Fotos, Videos und suchen Sie sich Zeugen.

 

– Wenn Sie aus dem Urlaub zurück sind, müssen die Ansprüche innerhalb von einem Monat nach der geplanten Urlaubsrückkehr gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich geltend gemacht werden. Eine Meldung bei Ihrem Reisebüro reicht nicht aus!

 

Wenn Sie im Zweifel sind, wie Sie sich richtig verhalten sollen, melden Sie sich noch von Ihrem Urlaubsort aus.

Hier unsere Kontaktdaten:

 

Potthast Rechtsanwälte

Tel. 0221-99224610

email: info@kanzlei-potthast.de

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