Flugverspätung – Europäischer Gerichtshof stärkt Kundenrechte

, ,

Bei einem verspäteten Charterflug muss die Fluggesellschaft eine Entschädigung an die Passagiere zahlen, die den Flug angeboten hat – selbst wenn sie Flugzeug und Besatzung bei einem anderen Unternehmen gemietet hatte.

Reisende bekommen bei stundenlanger Verspätung ihre Entschädigung von der Airline, bei der sie ihren Flug gebucht haben – auch wenn der Flieger samt Besatzung zu einer anderen Gesellschaft gehört. Das entschied der Europäische Gerichtshof . Die finanzielle Verantwortung bei Annullierung oder langer Verspätung trage die Gesellschaft, die einen Flug ansetzt, teilten die Richter mit.

Im konkreten Fall ist nun Tui-Fly in der Pflicht: Die Fluggesellschaft hatte den Flieger samt Besatzung von Thomson Airways gemietet, auf dem Flugticket stand „ausgeführt von Thomson Airways“. Nachdem der Flug mit mehr als dreistündiger Verspätung am Ziel ankam, verlangten mehrere Passagiere Entschädigung nach EU-Recht. Das Landgericht Hamburg wollte vom EuGH wissen, welche Airline in einem solchen Fall als „ausführendes Luftfahrtunternehmen“ im Sinne der EU-Regeln gilt – und somit die Entschädigung zahlen muss.

Wenn ein Flug annulliert wird oder sich um mehr als drei Stunden verspätet, steht Passagieren nach EU-Recht eine Entschädigung zu.

EuGH, Urteil vom 04.07.2018, Az. C-523/17

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert