Unwiderleglich vermutete Berufsunfähigkeit – ein starkes Argument für den Versicherungsnehmer!

,

In den meisten Bedingungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es die Regelung ,dass bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit dann besteht, wenn der Versicherte nicht in der Lage war, seine letzte berufliche Tätigkeit  dauerhaft für mindestens sechs Monate  auszuüben. Liegen diese Voraussetzungen nachweislich vor, wird die Dauerhaftigkeit der Berufsunfähigkeit für den Versicherer unwiderleglich vermutet.

Der Versicherer darf dann kein weiteres Leistungsprüfungsverfahren mehr durchführen! Er ist vielmehr verpflichtet, zu erklären, dass und ab wann er seine Leistungsverpflichtung anerkennt. Unterlässt der Versicherer diese Erklärung, so ist er so zu behandeln, als habe er den Anspruch umfassend anerkannt. Er kann sich von diesem fiktiven Anerkenntnis nur im Wege des Nachprüfungsverfahrens lösen.

Es lohnt sich, bereits beim Antragsverfahren anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen!

 

LG München I, Urteil vom 20.04.2017, Az. 23 O 12413/15

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert