Kaskoversicherung muss auch die Beilackierung zahlen

Die Musterbedingungen der KFZ-Versicherer sehen unter AKB 2.7.1. vor, dass die erforderlichen Reparaturkosten erstattet werden.
Viele Versicherer lehnen jedoch die Übernahme der Kosten für eine Beilackierung nach einem Unfall ab.
Sollte der Kaskoversicherer bei seiner Ablehnung argumentieren, dass die Übernahme der Kosten für die Beilackierung einer Erstattung der Wertminderung gleich käme und diese Kosten deshalb nicht versichert sind, ist das falsch.
Versichert sind nach den Versicherungsbedingungen die erforderlichen Kosten der Reparatur. Was darunter zu verstehen ist wird nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers bestimmt. Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer wird unter den erforderlichen Kosten der Reparatur sicher die Kosten der vollständigen Reparatur verstehen. Er würde die Reparatur erst dann als abgeschlossen betrachten, wenn man den Schaden nicht mehr sieht, also auch Farbunterschiede beseitigt wurden. Damit sind auch die Kosten der Beilackierung abgedeckt.
Das gilt natürlich auch, wenn mit der Versicherung eine Werkstattbindung vereinbart wurde. Geschuldet ist in der Kaskoversicherung grundsätzlich die Übernahme der Kosten für eine vollständige und fachgerechte Reparatur.

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