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Medizinrecht

Der Begriff „ Medizinrecht “ ist ein Sammelbegriff für verschiedene Rechtsbereiche. Ziel unserer Beratung im Medizinrecht ist es, im Interesse der Rechtssuchenden – seien dies Patienten oder Ärzte – die sachlich richtigen Entscheidungen zur rechten Zeit in der sachgerechten Form herbeizuführen.
Wir beraten Patienten und Ärzte/Zahnärzte über Ihre rechtlichen Möglichkeiten insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Behandlungs- und Aufklärungsfehlern
  • Praxisverträge
  • Vertragsarztrecht
  • Zulassung und deren Entzug
  • Fragen der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte
  • Verteidigung in staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren und Strafprozessen

Ihr Ansprechpartner:

Michael Schulte Beckhausen

Michael Schulte Beckhausen

Rechtsanwalt &
Fachanwalt im Versicherungsrecht

Sekretariat: Frau G. Nicklich
Email: ni [at] kanzlei-potthast [dot] de
Tel.: (0221) 99 22 46 - 10
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