Sollten Sie sich aufgrund des Erstberatungsgesprächs entscheiden, uns mit der rechtlichen Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen, wird die weitergehende Beratung und anwaltliche Tätigkeit nach Gegenstandswerten oder Zeit abgerechnet.

Gerne fertigen wir für Sie eine Kostenrisikoberechnung an.

Abweichend von den Gebühren nach dem RVG treffen wir mit Ihnen insbesondere im auflergerichtlichen Bereich in der Regel eine Honorarvereinbarung. Der Stundensatz wird gemeinsam unter Berücksichtigung der Bedeutung und der Schwierigkeit des Falles, des voraussichtlichen Zeitaufwandes sowie unseres Haftungsrisikos mit Ihnen ausführlich besprochen und vereinbart.

Unser Stundensatz beträgt üblicherweise zwischen 150,-- € und 250,-- € zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Mehrwertsteuer.