|
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, wird die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Rechte übernehmen, soweit sie eine Deckungszusage erteilen kann.
Um beurteilen zu können, ob eine Übernahme der Kosten des Rechtsstreits durch Ihre Versicherung in Betracht kommt, sollten Sie zu Erstberatung die Unterlagen über Ihre Rechtsschutzversicherung mitbringen. Es kann sodann auch direkt geklärt werden, ob Sie eine Selbstbeteiligung an den Kosten vereinbart haben. Die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung führen wir dann gerne für Sie. |