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Rechtsanwaltskosten
Rechtsberatung und Prozessvertretung kosten Geld. Bitte zögern Sie nicht, uns auf den voraussichtlichen Kostenaufwand anzusprechen. Ein offenes Gespräch über die durch unsere Tätigkeit entstehenden Kosten ist ein erster Schritt zu einem Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Dieses ist die Grundlage des Erfolgs zur Durchsetzung Ihrer Interessen. |
Erstberatung
Bei einer einmaligen Beratung beläuft sich das Honorar je nach Zeit, Bedeutung und Schwierigkeit der Angelegenheit im Regelfall auf 80,00 € bis maximal 190,00 € zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Individuelle Vergütungsabsprachen sind bei uns selbstverständlich jederzeit möglich. |
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Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, wird die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Rechte übernehmen, soweit sie eine Deckungszusage erteilen kann. Um beurteilen zu können, ob eine Übernahme der Kosten des Rechtsstreits durch Ihre Versicherung in Betracht kommt ... >mehr infos< |
Weiterführendes Mandat
Sollten Sie sich aufgrund des Erstberatungsgesprächs entscheiden, uns mit der rechtlichen Wahrnehmung ... >mehr infos< |