Rechtsanwaltskosten

          Rechtsberatung und Prozessvertretung kosten Geld.
          Bitte zögern Sie nicht, uns auf den voraussichtlichen
          Kostenaufwand anzusprechen. Ein offenes Gespräch
          über die durch unsere Tätigkeit entstehenden Kosten
          ist ein erster Schritt zu einem Vertrauensverhältnis
          zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Dieses ist die
          Grundlage des Erfolgs zur Durchsetzung
          Ihrer Interessen.
       Erstberatung

Bei einer einmaligen Beratung beläuft sich das Honorar je nach Zeit, Bedeutung und
Schwierigkeit der Angelegenheit im Regelfall
auf 80,00 € bis maximal 190,00 € zuzüglich
Auslagen und gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Individuelle Vergütungsabsprachen sind bei uns selbstverständlich jederzeit möglich.
               Rechtsschutzversicherung

          Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, wird
          die Rechtsschutzversicherung die Kosten für
          die Durchsetzung Ihrer Rechte übernehmen,
          soweit sie eine Deckungszusage erteilen kann.

          Um beurteilen zu können, ob eine Übernahme der Kosten des
          Rechtsstreits durch Ihre Versicherung in Betracht kommt ...
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       Weiterführendes Mandat




Sollten Sie sich aufgrund des Erstberatungsgesprächs entscheiden, uns mit
der rechtlichen Wahrnehmung ...
                                                   >mehr infos<

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