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	<title>Kanzlei Potthast Rechtsanwälte in Köln - Informationen vom Rechtsanwalt</title>
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		<title>Einstweilige Verfügung wegen Eintrittspflicht des Krankenversicherers</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 14:33:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Michael Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[einstweilige Verfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 12.10.2011 seine gefestigte Rechtsprechung bestätigt, wonach in Ausnahmefällen eine Krankenversicherung im Wege der einstweiligenVerfügung zu einer Kostendeckung verpflichtet werden kann. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn zB glaubhaft gemacht wird, dass der Versicherungsnehmer erhebliche Kosten nicht vorab aus seinem Vermögen bestreiten kann; weiterhin muss nachgewiesen werden, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 12.10.2011 seine gefestigte Rechtsprechung bestätigt, wonach in Ausnahmefällen eine Krankenversicherung im Wege der einstweiligenVerfügung zu einer Kostendeckung verpflichtet werden kann.</p>
<p>Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn zB glaubhaft gemacht wird, dass der Versicherungsnehmer erhebliche Kosten nicht vorab aus seinem Vermögen bestreiten kann; weiterhin muss nachgewiesen werden, dass für den Fall, dass die Behandlungsmaßnahme nicht durchgeführt würde, Lebensgefahr besteht.</p>
<p>Diese Voraussetzungen hatte das Gericht in dem entschiedenen Fall bejaht. Es ging hier um eine ärztliche verordnete Intensivpflege in der Nacht, ohne die der Versicherungsnehmer hätte ersticken können. Auch eine derartige Tätigkeit, die auf Verhinderung der Verschlimmerung der Krankheit gerichtet ist, muss nach Auffassung des OLG Hamm als Heilbehandlung bewertet und deshalb vom Versicherer bezahlt werden.</p>
<p>OLG Hamm, Urteil vom 12.10.2011 Az. 20 W 29/11</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Achtung! Vollstreckung ausländischer Strafmandate in Deutschland droht!</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Mar 2012 15:03:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Michael Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht; Vollstreckung]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit dem Jahre 2005 ist es innerhalb der Europäischen Union möglich, ausländische Geldbußen wegen Verkehrsverstößen auch in Deutschland zu vollstrecken. &#160; Das AG Bochum hat soeben in einem Beschluss vom 27.02.2012 (Az. 29 Gs 2/12) entschieden, dass eine Geldsanktion wegen eines Rotlichtverst0ßes einer niederländischen Bußgeldbehörde in eine deutsche Geldbuße umgewandelt werden kann. Dabei kam es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem Jahre 2005 ist es innerhalb der Europäischen Union möglich, ausländische Geldbußen wegen Verkehrsverstößen auch in Deutschland zu vollstrecken.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das AG Bochum hat soeben in einem Beschluss vom 27.02.2012 (Az. 29 Gs 2/12) entschieden, dass eine Geldsanktion wegen eines Rotlichtverst0ßes einer niederländischen Bußgeldbehörde in eine deutsche Geldbuße umgewandelt werden kann. Dabei kam es im Ergebnis auch nicht darauf an, dass hier nach niederländischem Recht aufgrund sogenannter Halterhaftung entschieden wurde. Nach deutschem Recht kann eine Verurteilung nur erfolgen, wenn geklärt ist, wer konkret der Fahrer war.</p>
<p>Der hier verurteilte Halter hatte weder im ausländischen, noch im deutschen Verfahren geltend gemacht, für den Verstoß nicht verantwortlich zu sein. Diese Untätigkeit wurde ihm jetzt zum Verhängnis.</p>
<p>Wenn ausländische Zahlungsforderungen wegen Verkehrsverstößen eingehen, ist es dringend erforderlich, sich dagegen mit kompetenter, anwaltlicher Unterstützung zu wehren.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Ehescheidung international</title>
		<link>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/familienrecht/2012-03/ehescheidung-international</link>
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		<pubDate>Mon, 05 Mar 2012 11:02:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Henrich J. Potthast, Fachanwalt für Familienrecht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[binationale Ehe]]></category>
		<category><![CDATA[Ehescheidung]]></category>
		<category><![CDATA[internationale Ehescheidung]]></category>
		<category><![CDATA[internationale Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Internationales Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Mitglieder der Europäischen Union haben vereinbart, im Bereich des Rechts auf Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung der Ehe verstärkt zusammenzuarbeiten. Seit dem 30. Dezember 2010 ist diese Verordnung in Kraft. Bedeutsam ist bei dieser Verordnung die Möglichkeit, das auf die Ehescheidung anwendbare Recht zu wählen. Dabei können die Ehegatten zwischen 4 verschiedenen Rechtssystemen eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Mitglieder der Europäischen Union haben vereinbart, im Bereich des Rechts auf Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung der Ehe verstärkt zusammenzuarbeiten. Seit dem 30. Dezember 2010 ist diese Verordnung in Kraft. Bedeutsam ist bei dieser Verordnung die Möglichkeit, das auf die Ehescheidung anwendbare Recht zu wählen. Dabei können die Ehegatten zwischen 4 verschiedenen Rechtssystemen eine Wahl treffen:</p>
<p>1.</p>
<p>Es kann das Recht des Staates gewählt werden, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben;</p>
<p>2.</p>
<p>Es kann das Recht des Staates gewählt werden, in dem die Ehegatten zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, sofern einer von ihnen zum Zeitpunkt der Rechtswahl dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;</p>
<p>3.</p>
<p>Eine weitere Wahlmöglichkeit besteht auch für das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten besitzt oder</p>
<p>4.</p>
<p>das Recht des Staates des angerufenen Gerichtes.</p>
<p>Es besteht auch die Möglichkeit, die Rechtswahl zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichtes zu vereinbaren oder zu ändern. Möglich ist sogar im laufenden Verfahren die Rechtswahl vor dem Gericht durch entsprechende Erklärung zu Protokoll zu treffen, wenn dies nach dem Recht des Staates möglich ist.</p>
<p>Die Verordnung ist in Europa seit dem 30. Dezember 2010 in Kraft, sie gilt jedoch in den meisten Ländern – auch in Deutschland nach entsprechender Bestätigung durch die gesetzlichen Gremien – erst ab dem 21. Juni 2012.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Passagierrechte bei Flugverspätungen und Ausfällen</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Feb 2012 16:52:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Michael Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Verordnung 261/2004]]></category>
		<category><![CDATA[Flugausfall]]></category>
		<category><![CDATA[Reisemangel]]></category>
		<category><![CDATA[Reiserecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verspätung]]></category>

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		<description><![CDATA[In der EU-Verordnung 261/2004 sind die Rechte von Fluggästen geregelt. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen besteht nicht nur bei Ausfällen, sondern auch nach Rechtsprechung von EuGH und BGH bei erheblichen Verspätungen. Die Fluggesellschaften wimmeln meistens die geltend gemachten Ansprüche erst einmal mit falschen Begründungen ab. Lassen Sie sich nicht abschrecken!! Bei kompetenter Anspruchsbegründung wird meistens doch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der EU-Verordnung 261/2004 sind die Rechte von Fluggästen geregelt.</p>
<p>Ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen besteht nicht nur bei Ausfällen, sondern auch nach Rechtsprechung von EuGH und BGH bei erheblichen Verspätungen. Die Fluggesellschaften wimmeln meistens die geltend gemachten Ansprüche erst einmal mit falschen Begründungen ab.</p>
<p>Lassen Sie sich nicht abschrecken!!</p>
<p>Bei kompetenter Anspruchsbegründung wird meistens doch noch gezahlt, oft jedoch erst bei Einschaltung der Gerichte!</p>
<p>Je nach Entfernung in Flugkilometern sind die Ansprüche der Höhe nach gestaffelt:</p>
<p>250 €, 400 € oder 600 €.</p>
<p>Wir helfen Ihnen weiter!</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Zur Bewertungsmethode für freiberufliche Praxen in Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich</title>
		<link>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/familienrecht/2012-02/zur-bewertungsmethode-fur-freiberufliche-praxen-in-zusammenhang-mit-dem-zugewinnausgleich</link>
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		<pubDate>Mon, 27 Feb 2012 09:55:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Henrich J. Potthast, Fachanwalt für Familienrecht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bewertung]]></category>
		<category><![CDATA[Freiberufler]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Selbständige]]></category>
		<category><![CDATA[Zugewinnausgleich]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof hat in neuen Entscheidungen im Jahre 2011 die modifizierte Ertragswertmethode angewandt. Danach wird die Bewertung von freiberuflichen Praxen unter anderem wie folgt durchgeführt: - Für die Praxisbewertung ist kein reines Umsatzverfahren mehr möglich. - Es findet auch kein reines Ertragswertverfahren mehr statt. - Der individuelle Unternehmerlohn (Inhaberentgelt) wird in Abzug gebracht. - Es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof hat in neuen Entscheidungen im Jahre 2011 die modifizierte Ertragswertmethode angewandt. Danach wird die Bewertung von freiberuflichen Praxen unter anderem wie folgt durchgeführt:</p>
<p>- Für die Praxisbewertung ist kein reines Umsatzverfahren mehr möglich.</p>
<p>- Es findet auch kein reines Ertragswertverfahren mehr statt.</p>
<p>- Der individuelle Unternehmerlohn (Inhaberentgelt) wird in Abzug gebracht.</p>
<p>- Es wird eine latente Steuer auf den Verkehrswert des Unternehmens in Abzug gebracht-</p>
<p>Es muss objektiv ermittelt werden, welcher Verkehrswert auf dem Markt auch tatsächlich erzielbar ist.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig</title>
		<link>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2012-02/regelungen-des-telekommunikationsgesetzes-zur-speicherung-und-verwendung-von-telekommunikationsdaten-teilweise-verfassungswidrig</link>
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		<pubDate>Fri, 24 Feb 2012 10:39:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Karsten Stickeler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[1 BvR 1299/05]]></category>
		<category><![CDATA[113 TKG]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Telekomunikationsdaten]]></category>
		<category><![CDATA[TKG]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 24. Februar 2012 Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise für verfassungswidrig erklärt. Danach ist § 113 Abs. 1 Satz 2 TKG mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar. Diese Regelung erlaubt der Polizei und den Nachrichtendiensten den Zugriff auf Passwörter und Zugangscodes von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 24. Februar 2012 Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise für verfassungswidrig erklärt.</p>
<p style="text-align: justify;">Danach ist § 113 Abs. 1 Satz 2 TKG mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar. Diese Regelung erlaubt der Polizei und den Nachrichtendiensten den Zugriff auf Passwörter und Zugangscodes von Endgeräten unabhängig davon, ob eine Nutzung der Daten durch die Behörden rechtmäßig ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Bundesverfassungsgericht hat die verfassungswidrige Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 2 TKG nicht für nichtig erklärt, sondern ihre befristete Fortgeltung angeordnet mit Maßgabe, dass die Sicherheitsbehörden Auskünfte über Zugangssicherungscodes wie PIN und PUK nur dann verlangen dürfen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Nutzung gegeben sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Ebenfalls für verfassungswidrig erachtet das Bundesverfassungsgericht die Auskunfterteilung über Inhaber dynamischer IP-Adressen, welche nach verbreiteter Praxis auf § 113 TKG gestützt wird. Eine Zuordnung von dynamischen IP-Adressen begründet einen Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis. Denn für die Identifizierung einer dynamischen IP-Adresse müssen die Telekommunikationsunternehmen die entsprechenden Verbindungsdaten ihrer Kunden sichten und somit auf konkrete Telekommunikationsvorgänge zugreifen, die vom Schutzbereich des Art. 10 GG umfasst sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Somit darf die Vorschrift nicht zur Zuordnung von dynamischen IP-Adressen angewendet werden. Dies verbietet sich schon deshalb, weil die Zuordnung von dynamischen IP-Adressen als Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG zu qualifizieren ist. Für solche Eingriffe gilt das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, wonach der Gesetzgeber das Grundrecht, in das eingegriffen wird, unter Angabe des Artikels nennen muss. Daran fehlt es vorliegend. Im Übrigen ist in § 113 Abs. 1 TKG nicht hinreichend klar geregelt, ob mit ihm auch eine Identifizierung solcher Adressen, die ein eigenes Gewicht hat, erlaubt werden soll.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2013, die angegriffenen Normen entsprechend nachzubessern.</p>
<p><a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20120124_1bvr129905.html" target="_blank">1 BvR 1299/05</a></p>
<p><a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-013.html" target="_blank">Pressemitteilung des BVerfG vom 24.02.2012</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Versorgungsausgleich bei vorgezogener Altersrente</title>
		<link>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/familienrecht/2012-02/versorgungsausgleich-bei-vorgezogener-altersrente</link>
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		<pubDate>Mon, 13 Feb 2012 09:43:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Henrich J. Potthast, Fachanwalt für Familienrecht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Versorgungsausgleich]]></category>
		<category><![CDATA[vorgezogene Altersrente]]></category>

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		<description><![CDATA[Was passiert, wenn ein ausgleichspflichtiger Ehegatte nach dem Ende der Ehezeit den vorzeitigen Rentenbezug unter Inkaufnahme eines Versorgungsabschlages wählt? Errechnet sich die Höhe des Versorgungsausgleichs dann nach der theoretischen Vollzeitrente oder wird der Versorgungsabschlag berücksichtigt? Der Bundesgerichtshof hat hierzu entschieden, dass der Ausgleichsbetrag aus der ungekürzten Altersrente, die der Ehegatte also ohne den Versorgungsabschlag bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was passiert, wenn ein ausgleichspflichtiger Ehegatte nach dem Ende der Ehezeit den vorzeitigen Rentenbezug unter Inkaufnahme eines Versorgungsabschlages wählt? Errechnet sich die Höhe des Versorgungsausgleichs dann nach der theoretischen Vollzeitrente oder wird der Versorgungsabschlag berücksichtigt? Der Bundesgerichtshof hat hierzu entschieden, dass der Ausgleichsbetrag aus der ungekürzten Altersrente, die der Ehegatte also ohne den Versorgungsabschlag bei dem Erreichen der Altersgrenze bezogen hätte, berechnet wird. Dennoch gibt es Möglichkeiten, auch dieses Ergebnis zu korrigieren, wenn im Einzelfall die Durchführung des Versorgungsausgleichs zu einem Ergebnis führen würde, das der Gerechtigkeit in unerträglicher Weise widersprechen würde.</p>
<p><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=56608&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank">BGH, Beschluss vom 18.05.2011, XII ZB 127/08</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Kanzlei Potthast Rechtsanwälte jetzt auch bei Facebook</title>
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		<pubDate>Mon, 13 Feb 2012 09:27:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Karsten Stickeler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei Potthast]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Kanzlei Potthast Rechtsanwälte ist nun auch bei Facebook vertreten: http://www.facebook.com/KanzleiPotthast]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Kanzlei Potthast Rechtsanwälte ist nun auch bei Facebook vertreten:</p>
<p><a href="http://www.facebook.com/KanzleiPotthast" target="_blank">http://www.facebook.com/KanzleiPotthast</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Erbrecht: Ärzte, Handwerker, Selbständige</title>
		<link>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/erbrecht/2012-02/erbrecht-arzte-handwerker-selbstandige</link>
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		<pubDate>Sun, 12 Feb 2012 07:58:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Albert Potthast, Fachanwalt für Erbrecht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Selbständige]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensnachfolge]]></category>

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		<description><![CDATA[Mitgesellschafter einer Arztpraxis, eines Handwerkunternehmens oder einer sonstigen Firma müssen wissen, dass sich ihr Gesellschaftsanteil nicht automatisch so vererbt, wie ihr sonstiges Vermögen. Gesellschaftsrecht geht hier vor Erbrecht.  Daher sind besondere Regeln zu treffen um auch hier sicher zu stellen, was im Falle des Todes eines Mitunternehmers für dessen Erben best möglich erfolgen soll.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mitgesellschafter einer Arztpraxis, eines Handwerkunternehmens oder einer sonstigen Firma müssen wissen, dass sich ihr Gesellschaftsanteil nicht automatisch so vererbt, wie ihr sonstiges Vermögen. Gesellschaftsrecht geht hier vor Erbrecht.  Daher sind besondere Regeln zu treffen um auch hier sicher zu stellen, was im Falle des Todes eines Mitunternehmers für dessen Erben best möglich erfolgen soll.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Plichtteil &#8211; Auskunftsansprüche richtig geltend machen!</title>
		<link>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2012-02/plichtteil-auskunftsanspruche-richtig-geltend-machen</link>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 14:26:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Albert Potthast, Fachanwalt für Erbrecht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Anspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Auskunft]]></category>
		<category><![CDATA[Pflichtteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer falsch fragt, bekommt auch nur unzureichende Antworten. Damit verspielt der Plichtteilsberechtigte einen nicht unerheblichen Teil seines Anspruches. Wer die Checkliste eines Spezialisten im Erbrecht verwenden kann, steht sich eindeutig besser. Der Pflichtteilsberechtigte sollte nicht auch noch von dem geringen Anteil am Erbe verschenken!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer falsch fragt, bekommt auch nur unzureichende Antworten. Damit verspielt der Plichtteilsberechtigte einen nicht unerheblichen Teil seines Anspruches. Wer die Checkliste eines Spezialisten im Erbrecht verwenden kann, steht sich eindeutig besser. Der Pflichtteilsberechtigte sollte nicht auch noch von dem geringen Anteil am Erbe verschenken!</p>
]]></content:encoded>
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