Kanzlei Potthast Rechtsanwälte in Köln 

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Einstweilige Verfügung wegen Eintrittspflicht des Krankenversicherers

Bloged in Aktuelles,Urteile,Versicherungsrecht by Rechtsanwalt Michael Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht Montag April 16, 2012

Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 12.10.2011 seine gefestigte Rechtsprechung bestätigt, wonach in Ausnahmefällen eine Krankenversicherung im Wege der einstweiligenVerfügung zu einer Kostendeckung verpflichtet werden kann.

Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn zB glaubhaft gemacht wird, dass der Versicherungsnehmer erhebliche Kosten nicht vorab aus seinem Vermögen bestreiten kann; weiterhin muss nachgewiesen werden, dass für den Fall, dass die Behandlungsmaßnahme nicht durchgeführt würde, Lebensgefahr besteht.

Diese Voraussetzungen hatte das Gericht in dem entschiedenen Fall bejaht. Es ging hier um eine ärztliche verordnete Intensivpflege in der Nacht, ohne die der Versicherungsnehmer hätte ersticken können. Auch eine derartige Tätigkeit, die auf Verhinderung der Verschlimmerung der Krankheit gerichtet ist, muss nach Auffassung des OLG Hamm als Heilbehandlung bewertet und deshalb vom Versicherer bezahlt werden.

OLG Hamm, Urteil vom 12.10.2011 Az. 20 W 29/11

 

Fragen im Antragsformular dürfen nicht verwirrend sein

Bloged in Aktuelles,Urteile,Versicherungsrecht by Rechtsanwalt Michael Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht Freitag Januar 6, 2012

Wie Versicherer sich ihrer Leistungspflicht entziehen!

 

Häufig stützen Versicherungsunternehmen ihre Leistungsverweigerung darauf, dass der Versicherungsnehmer angeblich Fragen im Versicherungsantrag falsch oder unvollständig beantwortet habe.

Die Fragen dürfen aber nicht verwirrend sein und die die vorgegebenen Antworten müssen auch zu den Fragen passen. Je unklarer eine Frage formuliert ist, umso weniger wird dem Befragten eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zur Last fallen, und je schwieriger eine Frage zu beantworten ist, umso geringer ist möglicherweise der Verschuldensgrad, wenn sie nicht richtig beantwortet wurde.

Das OLG Stuttgart hat dies für eine besonders verschachtelte Frage entschieden:

“Nahmen und nehmen Sie Drogen, Betäubungs- oder Rauschmittel? Wurden oder werden Sie wegen der Folgen von Alkoholgenuss beraten oder behandelt?”

Der Antragsteller muss sich beim Anhören oder Lesen zunächst Gedanken machen, ob und worin der Unterschied zwischen Drogen, Betäubungs- oder Rauschmitteln liegt. Dann muss er im Gedächtnis behalten, dass am Anfang in der Vergangenheitsform gefragt wurde, also nicht nur nach der gegenwärtigen Situation gefragt wird. Wird die anschließende Frage sofort im Anschluß gestellt, wird das Erinnerungsvermögen an die erste Frage bei einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer überfordert. Dies erst recht, wenn mit “Ja” zu antworten ist ,auch wenn dies nur für eine der Fragen richtig ist.

Fazit:

Auf die vermeintliche falsche Beantwortung einer derartigen Frage kann die Versicherung ihre Leistungsverweigerung nicht stützen!

OLG Stuttgart, VersR 2008, 197

BGH entscheidet wieder für die Versicherungsnehmer !

Bloged in Aktuelles,Urteile,Versicherungsrecht by Rechtsanwalt Michael Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht Dienstag November 22, 2011

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich ein bahnbrechendes, verbraucherfreundliches Urteil gesprochen.
Wenn es der Versicherer unterlassen hat, einen sogenannten Altvertrag (vor 2008 abgeschlossen) an das neue VVG anzupassen, kann sich der Versicherer im Schadensfall nicht darauf berufen, dass der Versicherungsnehmer gegen vertragliche Obliegenheiten verstoßen hat.

Im entschiedenen Fall hatte ein Gebäudeversicherer die Regulierung eines Leitungswasserschadens mit der Begründung verweigert, dass der Versicherungsnehmer seine Obliegenheit zur regelmäßigen Kontrolle des leerstehenden Gebäudes und zur Entleerung aller wasserführenden Anlagen grob fahrlässig verletzt habe.
Der BGH entschied jetzt, dass ein Versicherer, der die gesetzliche Möglichkeit der Anpassung seiner Versicherungsbedingungen bei Altverträgen nicht genutzt habe, sich im Schadensfall nach dem 01.01.2009 nicht auf die in den alten Bedingungen enthaltenen Klausel zur Leistungsfreiheit berufen könne, nach der der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit zur Leistungsfreiheit berechtigt sei.

Das Gericht hat entschieden, dass die Versicherung den gesamten Schaden bezahlen muss.

BGH IV ZR 199/10, verkündet am 12.10.2011

Fallstricke bei der Regulierung von Versicherungsfällen

Bloged in Versicherungsrecht by Rechtsanwalt Michael Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht Dienstag August 16, 2011

Versicherungsunternehmen sind nicht berechtigt, ihren Kunden im Schadensfall vorzuschreiben, welche Firma den Schaden beheben soll.

Nach einem Wasserschaden wegen einer defekten Waschmaschine hatte der Versicherer die vom Kunden beauftragte Reparatur für nicht sachgerecht gehalten und ihrem Kunden ein anderes Unternehmen vorgeschrieben. Solche Vorgaben sind aber nur zulässig, wenn der Versicherungsvertrag entsprechende Klauseln enthält, so das OLG Schleswig. Die Versicherung habe nicht das Recht, ihrem Versicherungsnehmer zu verbieten, selbst die Schadensbeseitigung in marktgerechter Weise in Auftrag zu geben.

Sobald vom Versicherer nach einem Schadensfall nicht nachvollziehbare Einwände erhoben werden, sollten Sie sich umgehend anwaltlich vertreten lassen. Dies fördert die Regulierungsbereitschaft der Versicherung!

Die Kanzlei Potthast informiert: Berufsunfähigkeitsversicherungen

Bloged in Versicherungsrecht by Rechtsanwalt Michael Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht Montag Juli 25, 2011

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung soll im Falle langandauernder Arbeitsunfähigkeit die wirtschaftliche Existenz einer Person oder einer Familie sichern.

Im Ernstfall wird die Versicherung alles versuchen, um ihre Eintrittsverpflichtung zu verhindern oder die Regulierung in die Länge zu ziehen.

Über diesen besonderen Zweig des Versicherungsrechts informiert seit heute eine neue Webseite:

http://rechtsanwalt-berufsunfähigkeit.de/

 

Wenn die Versicherung nicht zahlt – Reiserücktrittsversicherungen…

Bloged in Potthast Rechtsanwälte in der Presse,Versicherungsrecht by Rechtsanwalt Michael Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht Montag Juni 27, 2011

In der Sendung Servicezeit des WDR Fernsehens vom 18.05.2011 nahm Rechtsanwalt Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Stellung zu typischen Problemen, die oftmals im Zusammenhang mit Reiserücktrittsversicherungen auftreten:

Servicezeit vom 15.06.2011

 

 

 

Unerwartete Erkrankung und Reiserücktritt

Bloged in Versicherungsrecht by Rechtsanwalt Michael Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht Montag Mai 9, 2011

Reiserücktrittskostenversicherer müssen nur zahlen, wenn unerwartete schwere Erkrankungen zur Stornierung der Reise führen.

Eine Familie hatte einen Amerika-Urlaub gebucht, obwohl die Ehefrau ein Jahr zuvor einen Bandscheibenvorfall erlitten hatte. Sie war trotz verschiedener Behandlungen nur “phasenweise” beschwerdefrei. Während eines Ski-Urlaubs  kurz vor der Reise kam es zu einem zweiten Bandscheibenvorfall. Der Ehemann verlangte jetzt die Stornokosten in Höhe von 1910,00 €. Da die Versicherung ablehnte, musste das Amtsgericht München entscheiden.

Die Versicherung bekam Recht; als unerwartet im Sinne der Versicherungsbedingungen sei eine Erkrankung nur dann anzusehen, wenn sie nicht vorhersehbar seien. Bei Abschluss der Versicherung komme es daher darauf an, ob mit der Fortdauer der Krankheit oder ihrer Verschlechterung zu rechnen sei. Hierbei kommt es auf die Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers an, also auf die Einschätzung eines medizinischen Laien.

Nach Auffassung des Gerichts hätte hier die Familie selbst mit einem neuen Bandscheibenproblem rechnen müssen. Dafür sprächen die über Monate anhaltenden Beschwerden auch noch bei Buchung der Reise. Dies ist jedoch keine zwingende Schlussfolgerung; wenn tatsächlich die Reise wegen eines neuen Bandscheibenvorfalls storniert werden musste, kann man dies auch als neue Erkrankung bewerten.

Gegebenenfalls  kann es sich lohnen, um sein Recht zu kämpfen!

 

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