Kanzlei Potthast Rechtsanwälte in Köln 

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Einstweilige Verfügung wegen Eintrittspflicht des Krankenversicherers

Bloged in Aktuelles,Urteile,Versicherungsrecht by Rechtsanwalt Michael Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht Montag April 16, 2012

Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 12.10.2011 seine gefestigte Rechtsprechung bestätigt, wonach in Ausnahmefällen eine Krankenversicherung im Wege der einstweiligenVerfügung zu einer Kostendeckung verpflichtet werden kann.

Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn zB glaubhaft gemacht wird, dass der Versicherungsnehmer erhebliche Kosten nicht vorab aus seinem Vermögen bestreiten kann; weiterhin muss nachgewiesen werden, dass für den Fall, dass die Behandlungsmaßnahme nicht durchgeführt würde, Lebensgefahr besteht.

Diese Voraussetzungen hatte das Gericht in dem entschiedenen Fall bejaht. Es ging hier um eine ärztliche verordnete Intensivpflege in der Nacht, ohne die der Versicherungsnehmer hätte ersticken können. Auch eine derartige Tätigkeit, die auf Verhinderung der Verschlimmerung der Krankheit gerichtet ist, muss nach Auffassung des OLG Hamm als Heilbehandlung bewertet und deshalb vom Versicherer bezahlt werden.

OLG Hamm, Urteil vom 12.10.2011 Az. 20 W 29/11

 

Achtung! Vollstreckung ausländischer Strafmandate in Deutschland droht!

Bloged in Aktuelles by Rechtsanwalt Michael Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht Mittwoch März 14, 2012

Seit dem Jahre 2005 ist es innerhalb der Europäischen Union möglich, ausländische Geldbußen wegen Verkehrsverstößen auch in Deutschland zu vollstrecken.

 

Das AG Bochum hat soeben in einem Beschluss vom 27.02.2012 (Az. 29 Gs 2/12) entschieden, dass eine Geldsanktion wegen eines Rotlichtverst0ßes einer niederländischen Bußgeldbehörde in eine deutsche Geldbuße umgewandelt werden kann. Dabei kam es im Ergebnis auch nicht darauf an, dass hier nach niederländischem Recht aufgrund sogenannter Halterhaftung entschieden wurde. Nach deutschem Recht kann eine Verurteilung nur erfolgen, wenn geklärt ist, wer konkret der Fahrer war.

Der hier verurteilte Halter hatte weder im ausländischen, noch im deutschen Verfahren geltend gemacht, für den Verstoß nicht verantwortlich zu sein. Diese Untätigkeit wurde ihm jetzt zum Verhängnis.

Wenn ausländische Zahlungsforderungen wegen Verkehrsverstößen eingehen, ist es dringend erforderlich, sich dagegen mit kompetenter, anwaltlicher Unterstützung zu wehren.

Passagierrechte bei Flugverspätungen und Ausfällen

Bloged in Aktuelles by Rechtsanwalt Michael Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht Dienstag Februar 28, 2012

In der EU-Verordnung 261/2004 sind die Rechte von Fluggästen geregelt.

Ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen besteht nicht nur bei Ausfällen, sondern auch nach Rechtsprechung von EuGH und BGH bei erheblichen Verspätungen. Die Fluggesellschaften wimmeln meistens die geltend gemachten Ansprüche erst einmal mit falschen Begründungen ab.

Lassen Sie sich nicht abschrecken!!

Bei kompetenter Anspruchsbegründung wird meistens doch noch gezahlt, oft jedoch erst bei Einschaltung der Gerichte!

Je nach Entfernung in Flugkilometern sind die Ansprüche der Höhe nach gestaffelt:

250 €, 400 € oder 600 €.

Wir helfen Ihnen weiter!

Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig

Bloged in Aktuelles,Urteile by Rechtsanwalt Karsten Stickeler Freitag Februar 24, 2012

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 24. Februar 2012 Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise für verfassungswidrig erklärt.

Danach ist § 113 Abs. 1 Satz 2 TKG mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar. Diese Regelung erlaubt der Polizei und den Nachrichtendiensten den Zugriff auf Passwörter und Zugangscodes von Endgeräten unabhängig davon, ob eine Nutzung der Daten durch die Behörden rechtmäßig ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat die verfassungswidrige Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 2 TKG nicht für nichtig erklärt, sondern ihre befristete Fortgeltung angeordnet mit Maßgabe, dass die Sicherheitsbehörden Auskünfte über Zugangssicherungscodes wie PIN und PUK nur dann verlangen dürfen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Nutzung gegeben sind.

Ebenfalls für verfassungswidrig erachtet das Bundesverfassungsgericht die Auskunfterteilung über Inhaber dynamischer IP-Adressen, welche nach verbreiteter Praxis auf § 113 TKG gestützt wird. Eine Zuordnung von dynamischen IP-Adressen begründet einen Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis. Denn für die Identifizierung einer dynamischen IP-Adresse müssen die Telekommunikationsunternehmen die entsprechenden Verbindungsdaten ihrer Kunden sichten und somit auf konkrete Telekommunikationsvorgänge zugreifen, die vom Schutzbereich des Art. 10 GG umfasst sind.

Somit darf die Vorschrift nicht zur Zuordnung von dynamischen IP-Adressen angewendet werden. Dies verbietet sich schon deshalb, weil die Zuordnung von dynamischen IP-Adressen als Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG zu qualifizieren ist. Für solche Eingriffe gilt das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, wonach der Gesetzgeber das Grundrecht, in das eingegriffen wird, unter Angabe des Artikels nennen muss. Daran fehlt es vorliegend. Im Übrigen ist in § 113 Abs. 1 TKG nicht hinreichend klar geregelt, ob mit ihm auch eine Identifizierung solcher Adressen, die ein eigenes Gewicht hat, erlaubt werden soll.

Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2013, die angegriffenen Normen entsprechend nachzubessern.

1 BvR 1299/05

Pressemitteilung des BVerfG vom 24.02.2012

Kanzlei Potthast Rechtsanwälte jetzt auch bei Facebook

Bloged in Aktuelles by Rechtsanwalt Karsten Stickeler Montag Februar 13, 2012

Die Kanzlei Potthast Rechtsanwälte ist nun auch bei Facebook vertreten:

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Plichtteil – Auskunftsansprüche richtig geltend machen!

Bloged in Aktuelles by Rechtsanwalt Albert Potthast, Fachanwalt für Erbrecht Freitag Februar 10, 2012

Wer falsch fragt, bekommt auch nur unzureichende Antworten. Damit verspielt der Plichtteilsberechtigte einen nicht unerheblichen Teil seines Anspruches. Wer die Checkliste eines Spezialisten im Erbrecht verwenden kann, steht sich eindeutig besser. Der Pflichtteilsberechtigte sollte nicht auch noch von dem geringen Anteil am Erbe verschenken!

OVG NRW: Glasverbot im Kölner Straßenkarneval rechtmäßig

Bloged in Aktuelles,Urteile by Rechtsanwalt Karsten Stickeler Donnerstag Februar 9, 2012

Durch Urteil vom 09.02.2012  hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW entschieden, dass das Glasverbot im Kölner Straßenkarneval 2010 rechtmäßig war. Vergleichbare Glasverbote soll es auch künftig, also auch beim diesjährigen Straßenkarneval geben.

Seinerzeit hatte die Stadt Köln erstmals durch Allgemeinverfügung verboten, an einzelnen Karnevalstagen in bestimmten Bereichen der Innenstadt (Altstadt, Zülpicher Viertel, Teile der Ringe) Glasbehältnisse außerhalb von geschlossenen Räumen mitzuführen und zu benutzen. Dort ansässigen Einzelhandelsbetrieben war zugleich die Abgabe von Glasgetränkebehältnissen verboten worden.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte den gegen diese Verbote gerichteten Klagen eines Bürgers und eines Kioskbetreibers mit der Begründung stattgegeben, die Gefahrenschwelle werde durch das bloße Mitführen und Benutzen sowie das Verkaufen von Glasgetränkebehältnissen noch nicht überschritten. Dieser Auffassung ist der 5. Senat nicht gefolgt.

Zur Begründung führte Präsident Dr. Bertrams bei der mündlichen Urteilsverkündung u.a. aus:

Im Kölner Straßenkarneval gelangten nach den gesicherten Erkenntnissen der Stadt unübersehbare Mengen an Glas und Scherben zwischen Zehntausende dicht gedrängt feiernde Menschen. Dabei handele es sich um die von den Karnevalisten mitgeführten Glasflaschen und Gläser, die – häufig auch alkoholbedingt – massenhaft ordnungswidrig entsorgt würden. Die dadurch drohenden Schäden (Schnittwunden, Reifenpannen, Behinderung von Rettungsfahrzeugen u.ä.) rechtfertigten ein ordnungsbehördliches Einschreiten bereits gegen das Mitführen, Benutzen und Verkaufen von Glas.

Der Senat hat die Revision nicht zugelassen.

Aktenzeichen: 5 A 2375/10 und 5 A 2382/10

Quelle: Pressemitteilung des OVG NRW

2012: Start des zentralen Testamentsregisters in Deutschland

Bloged in Aktuelles,Erbrecht by Rechtsanwalt Karsten Stickeler Montag Januar 30, 2012

Bisher, d.h. vor dem 01.01.2012, wurden hinterlegte Testamente  bei den Geburtsstandesämtern registriert. In einem Sterbefall wurde im Normalfall auch das Geburtsstandesamt informiert, welches wiederum dann das zuständige Nachlassgericht informiert, ob und wo eine letztwillige Verfügung hinterlegt ist.

Aufgrund gesetztlicher Regelung im Jahr 2010 wurde zum 01.01.2012 bei der Bundesnotarkammer das Zentrale Testamentsregister eingerichtet. Es tritt an die Stelle der bisherigen Testamentsverzeichnisse der Standesämter und der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin. In das Zentrale Testamentsregister werden Verwahrangaben zu allen erbfolgerelevanten Urkunden aufgenommen, die sich in amtlicher Verwahrung befinden.

In einem Sterbefall wird auch das Zentrale Testamentsregister informiert. Die Bundesnotarkammer wiederum benachrichtigt dann die jeweilige Verwahrstelle und das zuständige Nachlassgericht auf elektronischem Wege.

Bis zum Jahr 2016 sollen alle bestehenden Verwahrangaben in das Zentrale Testamentsregister überführt werden.

Die Einführung eines zentralen Registers bedeutet eine Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen und sichert das Auffinden amtlich verwahrter erbfolgerelevanter Urkunden. Bei jedem Sterbefall wird das Register geprüft und so gewährleistet, dass jede registrierte Urkunde im Nachlassverfahren Beachtung findet.

Zu beachten ist, dass im Zentralen Testamentsregister nur notarielle Urkunden und solche eigenhändige Testamente registriert werden, die in besondere amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht gegeben werden. Eine Registrierung der letztwilligen Verfügungen, die daheim aufgehoben werden, ist nicht möglich.

Unfall mit Kreuzfahrtschiff – Fristen für Anspruchsanmeldung beachten!

Bloged in Aktuelles by Rechtsanwalt Michael Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht Montag Januar 16, 2012

Die meisten Schiffspassagiere, die nach der Katastrophe von dem havarierten Schiff gerettet werden konnten, sind froh, mit dem Leben davon gekommen zu sein.

Sobald sich die erste Aufregung gelegt hat, muss man jedoch daran denken, dass es es sich um eine Pauschalreise im Rechtssinne gehandelt hat. Es sind daher wichtige Formalitäten zu beachten.

Besonders wichtig ist die sogenannte Monatsfrist zur Anmeldung von Ansprüchen. Dies bedeutet, dass alle in Frage kommenden Ansprüche zumindestens dem Grunde nach spätestens einen Monat nach dem geplanten Rückreisetermin beim Reiseveranstalter nachweislich eingegangen sein müssen. Reiseveranstalter kann im Einzelfall die Reederei Costa selbst oder ein deutsches Reiseunternehmen sein. Diese Information ergibt sich aus den Reiseunterlagen.

Wird die Monatsfrist versäumt, sind die Ansprüche unwiderruflich verloren!

Fragen im Antragsformular dürfen nicht verwirrend sein

Bloged in Aktuelles,Urteile,Versicherungsrecht by Rechtsanwalt Michael Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht Freitag Januar 6, 2012

Wie Versicherer sich ihrer Leistungspflicht entziehen!

 

Häufig stützen Versicherungsunternehmen ihre Leistungsverweigerung darauf, dass der Versicherungsnehmer angeblich Fragen im Versicherungsantrag falsch oder unvollständig beantwortet habe.

Die Fragen dürfen aber nicht verwirrend sein und die die vorgegebenen Antworten müssen auch zu den Fragen passen. Je unklarer eine Frage formuliert ist, umso weniger wird dem Befragten eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zur Last fallen, und je schwieriger eine Frage zu beantworten ist, umso geringer ist möglicherweise der Verschuldensgrad, wenn sie nicht richtig beantwortet wurde.

Das OLG Stuttgart hat dies für eine besonders verschachtelte Frage entschieden:

“Nahmen und nehmen Sie Drogen, Betäubungs- oder Rauschmittel? Wurden oder werden Sie wegen der Folgen von Alkoholgenuss beraten oder behandelt?”

Der Antragsteller muss sich beim Anhören oder Lesen zunächst Gedanken machen, ob und worin der Unterschied zwischen Drogen, Betäubungs- oder Rauschmitteln liegt. Dann muss er im Gedächtnis behalten, dass am Anfang in der Vergangenheitsform gefragt wurde, also nicht nur nach der gegenwärtigen Situation gefragt wird. Wird die anschließende Frage sofort im Anschluß gestellt, wird das Erinnerungsvermögen an die erste Frage bei einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer überfordert. Dies erst recht, wenn mit “Ja” zu antworten ist ,auch wenn dies nur für eine der Fragen richtig ist.

Fazit:

Auf die vermeintliche falsche Beantwortung einer derartigen Frage kann die Versicherung ihre Leistungsverweigerung nicht stützen!

OLG Stuttgart, VersR 2008, 197

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