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Unfall mit Kreuzfahrtschiff – Fristen für Anspruchsanmeldung beachten!

Bloged in Aktuelles by Rechtsanwalt Michael Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht Montag Januar 16, 2012

Die meisten Schiffspassagiere, die nach der Katastrophe von dem havarierten Schiff gerettet werden konnten, sind froh, mit dem Leben davon gekommen zu sein.

Sobald sich die erste Aufregung gelegt hat, muss man jedoch daran denken, dass es es sich um eine Pauschalreise im Rechtssinne gehandelt hat. Es sind daher wichtige Formalitäten zu beachten.

Besonders wichtig ist die sogenannte Monatsfrist zur Anmeldung von Ansprüchen. Dies bedeutet, dass alle in Frage kommenden Ansprüche zumindestens dem Grunde nach spätestens einen Monat nach dem geplanten Rückreisetermin beim Reiseveranstalter nachweislich eingegangen sein müssen. Reiseveranstalter kann im Einzelfall die Reederei Costa selbst oder ein deutsches Reiseunternehmen sein. Diese Information ergibt sich aus den Reiseunterlagen.

Wird die Monatsfrist versäumt, sind die Ansprüche unwiderruflich verloren!

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