<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<!-- generator="wordpress/2.3.3" -->
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	>

<channel>
	<title>Kanzlei Potthast Rechtsanwälte in Köln - Informationen vom Rechtsanwalt</title>
	<link>http://www.kanzlei-potthast.de/blog</link>
	<description>Tel.: 0221 / 99 22 46 - 0, Email: info@kanzlei-potthast.de</description>
	<pubDate>Mon, 03 May 2010 08:01:30 +0000</pubDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.3.3 DE-Edition</generator>
	<language>en</language>
			<item>
		<title>BGH stärkt Rechte der Pflichteilsberechtigten</title>
		<link>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/urteile/2010-04/bgh-starkt-rechte-der-pflichteilsberechtigten</link>
		<comments>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/urteile/2010-04/bgh-starkt-rechte-der-pflichteilsberechtigten#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 29 Apr 2010 06:13:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Albert Potthast, Fachanwalt für Erbrecht</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2010-04/bgh-starkt-rechte-der-pflichteilsberechtigten</guid>
		<description><![CDATA[Lange bestand Streit darüber, wie Lebensversicherungen im Erbfall bei der Berechnung von Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen zu bewerten sind. Nur die vom Erblassers gezahlten Beiträge meinten die einen, der wahre Wert der Versicherung zum Zeitpunkt der Schenkung bzw. des Erbfalles, meinten die anderen.
Da die Rückkaufswerte von Versicherungen bei längeren  Laufzeiten regelmäßig die gezahlten Prämien übersteigen, hatte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Lange bestand Streit darüber, wie Lebensversicherungen im Erbfall bei der Berechnung von Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen zu bewerten sind. Nur die vom Erblassers gezahlten Beiträge meinten die einen, der wahre Wert der Versicherung zum Zeitpunkt der Schenkung bzw. des Erbfalles, meinten die anderen.</strong></p>
<p>Da die Rückkaufswerte von Versicherungen bei längeren  Laufzeiten regelmäßig die gezahlten Prämien übersteigen, hatte die eine oder andere Bewertungsmethode erhebliche Auswirkungen auf die Ermittlung des für Pflichtteilsansprüche maßgeblichen Wertes. Jetzt hat der Bundesgerichtshof in zwei seit langem erwarteten Entscheidungen für Klarheit gesorgt (AZ: IV ZR 73/08 u. IV ZR 230/08):</p>
<p><strong><font color="#8b0000">Entscheidend ist der Rückkaufswert zum Zeitpunkt der Schenkung bzw. des Erbfalles.</font></strong> Damit wurden die Rechte der Enterbeten gestärkt. Denn Pflichtteilsberechtigte können jetzt eine höhere Teilhabe an bereits vor dem Tod des Erblassers verschenkten oder durch Tod auf die Erben übergegangenen Lebensversicherungen einfordern.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/urteile/2010-04/bgh-starkt-rechte-der-pflichteilsberechtigten/feed</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Flugausfall wegen Vulkanasche - das sind Ihre Rechte</title>
		<link>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2010-04/flugausfall-wegen-vulkanasche-das-sind-ihre-rechte</link>
		<comments>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2010-04/flugausfall-wegen-vulkanasche-das-sind-ihre-rechte#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 21 Apr 2010 15:40:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Annika Adams, Fachanwältin für Arbeitsrecht</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2010-04/flugausfall-wegen-vulkanasche-das-sind-ihre-rechte</guid>
		<description><![CDATA[In weiten Teilen Europas bestehen derzeit Luftraumsperrungen wegen des isländischen Vulkanausbruchs. Dieser Bericht informiert Sie über Ihre Rechte bei Flugausfällen für den Fall, dass der Flug von einer deutschen Fluggesellschaft oder einer Fluggesellschaft eines anderen EU-Staates durchgeführt wird oder sich der Abflugort innerhalb der EU befindet.
Nur-Flug
Soweit Sie das Flugticket einzeln erworben haben, ist Ihr Ansprechpartner die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span>In weiten Teilen Europas bestehen derzeit Luftraumsperrungen wegen des isländischen Vulkanausbruchs. Dieser Bericht informiert Sie über Ihre Rechte bei Flugausfällen für den Fall, dass </span><span>der Flug von einer deutschen Fluggesellschaft oder einer Fluggesellschaft eines anderen EU-Staates durchgeführt wird oder sich der Abflugort innerhalb der EU befindet.</span></strong></p>
<blockquote><p><span><font color="#8b0000"><strong>Nur-Flug</strong></font></span><span style="font-size: 9.5pt; color: black; font-family: 'Verdana','sans-serif'"><br />
Soweit Sie das Flugticket einzeln erworben haben, ist Ihr Ansprechpartner die Fluggesellschaft, die den Flug ausführt. <o></o></span><span>Sie haben die Wahl, ob Sie den Flugpreis zurückerstattet haben möchten oder ob Sie eine kostenlose Umbuchung auf einen späteren Flug wollen. </span><span>Daneben haben Sie Anspruch auf Verpflegung, zwei kostenlose Telefonate (bzw. Telefaxe oder E-Mails) sowie eine Hotelunterbringung. In diesem Fall ist die Fluggesellschaft auch für den Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück einstandspflichtig.</span></p>
<p align="justify"><span>Eine zusätzliche Ausgleichszahlung, die Ihnen im Allgemeinen bei einer Annullierung zustehen würde, können Sie nicht beanspruchen. </span><span>Da die Fluggesellschaft den Flugausfall wegen der Vulkanasche nicht verschuldet, können auch sonstige Schäden (z.B. aufgrund eines versäumten Geschäftstermins) nicht ersetzt verlangt werden.</span></p>
</blockquote>
<blockquote><p><span><font color="#8b0000"><strong>Pauschalreisen</strong></font></span><span><br />
</span><span>Wenn der ausgefallene Flug Teil einer Pauschalreise ist, können Sie Rechte sowohl gegenüber dem Reiseveranstalter als auch gegenüber dem Flugunternehmen haben.</span></p>
<blockquote><p><font color="#8b0000">Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter</font></p>
<p><span>Fällt der <u>Hinflug</u> wegen der Aschewolke aus, können Sie die Pauschalreise formlos kündigen. Folge ist, dass der Reisveranstalter keine Reise mehr durchführen und Sie auch den Reisepreis nicht zahlen müssen. </span><span>Hat der Reiseveranstalter jedoch schon Leistungen z.B. schon in Form eines Visums o.ä. erbracht, kann er dafür von Ihnen eine Entschädigung verlangen. Entstehen Stornokosten für ein bereits für Sie reserviertes Hotel, sind diese je zur Hälfte vom Reiseveranstalter und von Ihnen zu tragen. </span><span>Wird trotz der Luftraumsperrung von keiner Seite gekündigt und verkürzt sich die Gesamtreisedauer durch einen späteren Hinflug, können Sie den Reisepreis mindern. </span></p>
<p><span></span></p>
<p><span>Fällt der <u>Rückflug</u> wegen des Vulkanausbruchs aus, können sowohl Sie als auch der Reiseveranstalter kündigen. Der Reiseveranstalter bleibt jedoch verpflichtet, Sie zurückzubefördern. Wird die vom Reiseveranstalter organisierte andere Rückbeförderung teurer, müssen Sie sich die Mehrkosten mit dem Reiseveranstalter teilen. Häufig ist jedoch die Fluggesellschaft verpflichtet, den Rückflug kostenneutral umzubuchen (s.u.). Etwaige Übernachtungskosten tragen Sie im Verhältnis zum Reiseveranstalter selbst. Auch hier kann es jedoch Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geben (s.u.).</span></p>
<p><span>Kündigt der Reiseveranstalter trotz des annullierten Rückflugs nicht, bleibt er in der Pflicht zur vollständigen Erfüllung des Vertrages. Er muss Sie sobald als möglich zurückbefördern. Fallen dadurch Mehrkosten an, sind diese vom Reiseveranstalter zu tragen. Einen Rücktransport, der unverhältnismäßig teurer ist als der annullierte Flug, können Sie jedoch nicht verlangen. Verschiebt sich der Rücktransport erheblich, liegt ein Reisemangel vor, der Sie berechtigen kann, eine anteilige Rückerstattung des Reisepreises zu verlangen.</span></p></blockquote>
<blockquote><p><span><font color="#8b0000">Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft </font></span><span style="font-size: 9.5pt; color: black; font-family: 'Verdana','sans-serif'"><br />
Im Vergleich zum Nur-Flug gelten bei Flügen im Rahmen einer Pauschalreise bei Ansprüchen gegen die Fluggesellschaft einige Besonderheiten:</span></p>
<p><span style="font-size: 9.5pt; color: black; font-family: 'Verdana','sans-serif'"><o></o></span><span>Auch hier kann eine kostenlose Umbuchung des Fluges verlangt werden. Eine Erstattung des Flugpreises kann in diesem Fall von der ausführenden Fluggesellschaft dagegen nicht gefordert werden, da hier die oben genannten Ansprüche gegen den Reiseveranstalter vorrangig sind.</span></p>
<p><span></span><span>Im Übrigen haben Sie auch als Pauschalreisender Anspruch auf die oben dargestellten Betreuungsleistungen wie Verpflegung und Übernachtung, etc.<o></o></span></p></blockquote>
</blockquote>
<p><span></span><span><o></o></span> <span><o></o></span> <span></span><span><o></o></span> Mehr Informationen zum <strong><font color="#8b0000">Reiserecht</font></strong> finden Sie <a href="http://www.kanzlei-potthast.de/reiserecht.html"><strong>hier</strong></a>.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2010-04/flugausfall-wegen-vulkanasche-das-sind-ihre-rechte/feed</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Was Sie zum Thema &#8220;Abfindung&#8221; wissen müssen</title>
		<link>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2010-04/was-sie-zum-thema-abfindung-wissen-mussen</link>
		<comments>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2010-04/was-sie-zum-thema-abfindung-wissen-mussen#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 09 Apr 2010 12:39:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Annika Adams, Fachanwältin für Arbeitsrecht</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2010-04/was-sie-zum-thema-abfindung-wissen-mussen</guid>
		<description><![CDATA[Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält.
Grundsätzlich gibt es im deutschen Arbeitsrecht jedoch keinen generellen Anspruch auf eine Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Eine Ausnahme bildet hier ein Abfindungsanspruch, den ein Arbeitsgericht bei gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses aussprechen kann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält.</strong></p>
<p>Grundsätzlich gibt es im deutschen Arbeitsrecht jedoch <font color="#8b0000">keinen generellen Anspruch </font>auf eine Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.</p>
<p>Eine Ausnahme bildet hier ein Abfindungsanspruch, den ein Arbeitsgericht bei g<font color="#8b0000">erichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses </font>aussprechen kann (vgl. §§ 9, 10 KSchG). Diese Regelung findet in der Praxis jedoch nur wenig Anwendung.</p>
<p>Abfindungsansprüche können sich darüber hinaus aus <font color="#8b0000">Sozialplänen</font> und <font color="#8b0000">gerichtlichen Vergleichen</font> ergeben.</p>
<p>Eine weitere Möglichkeit eröffnet <font color="#8b0000">§ 1a KSchG</font>. Voraussetzung für diesen Abfindungsanspruch ist, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ausdrücklich und schriftlich wegen dringender betrieblicher Erfordernisse kündigt. Zudem darf der Arbeitnehmer <font color="#8b0000">keine Kündigungsschutzklage</font> erheben, worauf er in dem Kündigungsschreiben von dem Arbeitgeber ausdrücklich hingewiesen werden muss. Der Abfindungsanspruch beträgt dann eine <font color="#8b0000">halbes Bruttomonatsgehalt für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses</font>. Jede Erhebung einer Kündigungsschutzklage hindert in diesem Fall die Entstehung des Abfindungsanspruches.</p>
<p>Weitere Informationen zum <strong><font color="#8b0000">Arbeitsrecht</font></strong> finden Sie <a href="http://www.kanzlei-potthast.de/arbeitsrecht.html">hier</a>.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2010-04/was-sie-zum-thema-abfindung-wissen-mussen/feed</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Wachstumsbeschleunigungsgesetz stellt neue Regeln für Unternehmenserben auf</title>
		<link>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2010-03/wachstumsbeschleunigungsgesetz-stellt-neue-regeln-fur-unternehmenserben-auf</link>
		<comments>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2010-03/wachstumsbeschleunigungsgesetz-stellt-neue-regeln-fur-unternehmenserben-auf#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 26 Mar 2010 09:51:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Albert Potthast, Fachanwalt für Erbrecht</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2010-03/wachstumsbeschleunigungsgesetz-stellt-neue-regeln-fur-unternehmenserben-auf</guid>
		<description><![CDATA[Seit dem 01.01.2010 gilt das Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Über die Entlastung von Familien hinaus bringt es auch Verbesserungen für Unternehmen. Nicht nur Geschwister, Nichten und Neffen im allgemeinen Erbecht profitieren von dem Gesetz. Auch Firmenerben kommen besser weg.
Nach wie vor sind Vergünstigungen für Firmenerben bei der Erbschaftssteuer an den Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt. Durch das Wirtschaftsbeschleunigungsgesetz wurden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Seit dem 01.01.2010 gilt das Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Über die Entlastung von Familien hinaus bringt es auch Verbesserungen für Unternehmen. Nicht nur Geschwister, Nichten und Neffen im allgemeinen Erbecht profitieren von dem Gesetz. Auch Firmenerben kommen besser weg.</strong></p>
<p>Nach wie vor sind Vergünstigungen für Firmenerben bei der Erbschaftssteuer an den Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt. Durch das Wirtschaftsbeschleunigungsgesetz wurden jetzt allerdings die <font color="#8b0000">einzuhaltenden Fristen verkürzt </font>und die <font color="#8b0000">Mindestlohnsumme</font> <font color="#8b0000">verringert</font>. Bisher mussten Erben den Betrieb sieben Jahre fortführen und dabei auf eine Lohnsumme von insgesamt 650 % kommen. Nur dann zahlten sie lediglich 15 % der sonst fälligen Erbschaftssteuer.</p>
<p>Jetzt reichen für die Erlangung der Steuervergünstigung <font color="#8b0000">fünf Jahre</font> an Unternehmensfortführung und <font color="#8b0000">400 % Lohnsumme</font> aus.</p>
<p><font color="#8b0000">Keine Erbschaftssteuer</font> muss der Erbe nunmehr zahlen, wenn er sich verpflichtet, das Unternehmen <font color="#8b0000">sieben Jahre</font> fortzuführen und innerhalb dieses Zeitraumes eine <font color="#8b0000">Lohnsumme von 700 %</font> aufzubringen.</p>
<p><strong>Weitere Informationen zum <font color="#8b0000">Erbrecht</font> erhalten sie </strong><a href="http://www.kanzlei-potthast.de/erbrecht.html"><strong><font color="#8b0000">hier</font></strong></a><strong>.</strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2010-03/wachstumsbeschleunigungsgesetz-stellt-neue-regeln-fur-unternehmenserben-auf/feed</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Betriebsratswahl 2010</title>
		<link>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/presse/2010-03/rechts-und-fachanwaltin-fur-arbeitsrecht-annika-adams-aus-koln-informiert-im-deutschen-arzteblatt-uber-die-regelungen-zur-betriebsratswahl-2010</link>
		<comments>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/presse/2010-03/rechts-und-fachanwaltin-fur-arbeitsrecht-annika-adams-aus-koln-informiert-im-deutschen-arzteblatt-uber-die-regelungen-zur-betriebsratswahl-2010#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 16 Mar 2010 14:52:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Annika Adams, Fachanwältin für Arbeitsrecht</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Potthast Rechtsanwälte in der Presse]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-potthast.de/blog/presse/2010-03/rechts-und-fachanwaltin-fur-arbeitsrecht-annika-adams-aus-koln-informiert-im-deutschen-arzteblatt-uber-die-regelungen-zur-betriebsratswahl-2010</guid>
		<description><![CDATA[Rechts- und Fachanwältin Annika Adams aus Köln informiert im Deutschen Ärzteblatt über den Ablauf und die einzuhaltenden Fristen bei den derzeit laufenden Betriebsratswahlen 2010:
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/pdf.asp?id=68107
Weitere Informationen zum Betriebsverfassungsrecht erhalten Sie hier.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><font color="#8b0000"><strong>Rechts- und Fachanwältin Annika Adams aus Köln</strong> informiert im Deutschen Ärzteblatt über den Ablauf und die einzuhaltenden Fristen bei den derzeit laufenden <strong>Betriebsratswahlen 2010</strong>:</font></p>
<p><u><font color="#810081"><a href="http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/pdf.asp?id=68107">http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/pdf.asp?id=68107</a></font></u></p>
<p><strong>Weitere Informationen zum <font color="#8b0000">Betriebsverfassungsrecht</font> erhalten Sie <font color="#8b0000"><a href="http://www.kanzlei-potthast.de/arbeitsrecht.html">hier</a></font>.</strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/presse/2010-03/rechts-und-fachanwaltin-fur-arbeitsrecht-annika-adams-aus-koln-informiert-im-deutschen-arzteblatt-uber-die-regelungen-zur-betriebsratswahl-2010/feed</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Wann muss die KFZ-Versicherung regulieren?</title>
		<link>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/urteile/2010-03/wann-muss-die-kfz-versicherung-regulieren</link>
		<comments>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/urteile/2010-03/wann-muss-die-kfz-versicherung-regulieren#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 05 Mar 2010 17:18:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Michael Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2010-03/wann-muss-die-kfz-versicherung-regulieren</guid>
		<description><![CDATA[Ärger beim Verkehrsunfall
Kommt es zu einem verschuldeten Verkehrsunfall, begleicht die eigene Haftpflichtversicherung die Schäden des Unfallgegners. Das darf sie auch gegen den Willen des eigenen Versicherungsnehmers. Dies hat soeben noch einmal das AG München in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden ( Urteil vom 27.01.2010 Az. 343 C 27107/09).
Auf Grund der Versicherungsbedingungen hat die Versicherung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><font color="#8b0000">Ärger beim Verkehrsunfall</font></strong></p>
<p>Kommt es zu einem verschuldeten Verkehrsunfall, begleicht die eigene Haftpflichtversicherung die Schäden des Unfallgegners. Das darf sie auch gegen den Willen des eigenen Versicherungsnehmers. Dies hat soeben noch einmal das AG München in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden ( Urteil vom 27.01.2010 Az. 343 C 27107/09).</p>
<p>Auf Grund der Versicherungsbedingungen hat die Versicherung laut Amtsgericht einen Ermessensspielraum.</p>
<p>Die Versicherung hatte den Schaden reguliert und den Versicherungsnehmer hoch gestuft, obwohl dieser widersprochen hatte.</p>
<p>Einwendungen des Versicherungsnehmers zur Frage der Schadensersatzpflicht habe die Versicherung zwar zur Kenntnis zu nehmen, aber im Rahmen ihres Ermessensspielraums selbständig über die Regulierung der gegnerischen Ansprüche zu entscheiden, urteilte auch das AG Köln. Sie verletze ihre Pflichten nur, wenn sie offensichtlich unbegründete Ansprüche ausgleiche, die leicht nachweisbar unbegründet und ohne weiteres abzuwehren seien (Urteil vom 28.01.2009 Az. 269 C 293/08).</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/urteile/2010-03/wann-muss-die-kfz-versicherung-regulieren/feed</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Rechts- und Fachanwalt für Familienrecht Henrich J. Potthast aus Köln informiert in &#8220;Der praktische Tierarzt&#8221; über die Neuerungen des Güterrechts</title>
		<link>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/presse/2010-03/rechts-und-fachanwalt-fur-familienrecht-henrich-j-potthast-aus-koln-informiert-in-der-praktische-tierarzt-uber-die-neuerungen-des-guterrechts</link>
		<comments>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/presse/2010-03/rechts-und-fachanwalt-fur-familienrecht-henrich-j-potthast-aus-koln-informiert-in-der-praktische-tierarzt-uber-die-neuerungen-des-guterrechts#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 05 Mar 2010 09:53:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Annika Adams, Fachanwältin für Arbeitsrecht</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Potthast Rechtsanwälte in der Presse]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-potthast.de/blog/presse/2010-03/rechts-und-fachanwalt-fur-familienrecht-henrich-j-potthast-aus-koln-informiert-in-der-praktische-tierarzt-uber-die-neuerungen-des-guterrechts</guid>
		<description><![CDATA[Seit dem 1. September 2009 gilt ein neues Güterrecht, das als fair und transparent der Öffentlichkeit ankündigt wurde. Betroffen von dem neuen Güterrecht sind alle Paare, die sich gegen einen Ehevertrag und für den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft entschieden haben.
Rechts- und Fachanwalt für Familienrecht Henrich J. Potthast, Partner der Sozietät Potthast Rechtsanwälte in Köln, informiert [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem <font color="#8b0000">1. September 2009 </font>gilt ein neues Güterrecht, das als fair und transparent der Öffentlichkeit ankündigt wurde. Betroffen von dem neuen Güterrecht sind alle Paare, die sich gegen einen Ehevertrag und für den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft entschieden haben.</p>
<p><font color="#8b0000">Rechts- und Fachanwalt für Familienrecht Henrich J. Potthast</font>, Partner der Sozietät Potthast Rechtsanwälte in Köln, informiert in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift &#8220;Der praktische Tierarzt&#8221; ausführlich über die <font color="#8b0000">Neuerungen des Güterrechts</font>.</p>
<p><strong><font color="#000000">Den Artikel finden Sie hier:</font></strong></p>
<p><a href="http://www.vetline.de/suche/index.htm?d_id=35584483&amp;text=Scheidung">http://www.vetline.de/suche/index.htm?d_id=35584483&amp;text=Scheidung</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/presse/2010-03/rechts-und-fachanwalt-fur-familienrecht-henrich-j-potthast-aus-koln-informiert-in-der-praktische-tierarzt-uber-die-neuerungen-des-guterrechts/feed</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Neues Erbrecht 2010 - Experten am Telefon</title>
		<link>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2010-02/neues-erbrecht-2010-experten-am-telefon</link>
		<comments>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2010-02/neues-erbrecht-2010-experten-am-telefon#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 13:20:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Albert Potthast, Fachanwalt für Erbrecht</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2010-02/neues-erbrecht-2010-experten-am-telefon</guid>
		<description><![CDATA[Am 03. März 2010 hat der Kölner Stadtanzeiger wieder einmal Experten zu einer Telefonaktion für ihre Leser in die Redaktionsräume geladen.
Mitglieder des Ausschusses Erbrecht im Kölner Anwaltverein stehen den Bürgern kostenlos für die Beantwortung deren Fragen rund um das neue Erbrecht und die neuen erbschaftsteuerlichen Regelungen in der Zeit von 13.00 - 15.00 Uhr zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am <font color="#8b0000"><strong>03. März 2010</strong> </font>hat der <strong>Kölner Stadtanzeiger</strong> wieder einmal Experten zu einer Telefonaktion für ihre Leser in die Redaktionsräume geladen.</p>
<p>Mitglieder des Ausschusses Erbrecht im Kölner Anwaltverein stehen den Bürgern kostenlos für die Beantwortung deren Fragen rund um das neue Erbrecht und die neuen erbschaftsteuerlichen Regelungen in der Zeit von <strong><font color="#8b0000">13.00 - 15.00 Uhr</font></strong> zur Verfügung.</p>
<p><strong>Mit dabei:</strong></p>
<p><strong><font color="#8b0000"><a href="http://www.kanzlei-potthast.de/team.html">Rechtsanwalt Albert Potthast, Fachanwalt für Erbrecht</a></font></strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2010-02/neues-erbrecht-2010-experten-am-telefon/feed</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>BETRIEBSRATSWAHLEN &#038; Betriebsratsgründung 2010</title>
		<link>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2010-02/betriebsratswahlen-2010</link>
		<comments>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2010-02/betriebsratswahlen-2010#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 09:37:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Annika Adams, Fachanwältin für Arbeitsrecht</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2010-02/betriebsratswahlen-2010</guid>
		<description><![CDATA[2010 ist es wieder soweit: Vom 01. März bis einschließlich 31. Mai steht in vielen Betrieben die regelmäßige Wahl des Betriebsrats an.
Bei der Einleitung und Durchführung der Wahl gilt es eine Vielzahl von Fristen und Formalien zu beachten. Zukünftige Betriebsratsmitglieder benötigen hierfür einen Überblick über die unterschiedlichen Wahlverfahren, den konkreten Ablauf einer Betriebsratswahl sowie sonstiges wichtiges [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="left"><font face="Arial" size="2"></font><font color="#8b0000"><strong>2010 ist es wieder soweit: Vom 01. März bis einschließlich 31. Mai steht in vielen Betrieben die regelmäßige Wahl des Betriebsrats an.</strong></font></p>
<p align="left"><font face="Arial" size="2">Bei der Einleitung und Durchführung der Wahl gilt es eine Vielzahl von Fristen und Formalien zu beachten. Zukünftige Betriebsratsmitglieder benötigen hierfür einen Überblick über die unterschiedlichen Wahlverfahren, den konkreten Ablauf einer Betriebsratswahl sowie sonstiges wichtiges Wahl-Know-How.</font></p>
<p align="left"><font face="Arial" size="2">Durch ein individuell für Ihren Betrieb konzipiertes </font><font color="#8b0000"><strong><a href="http://www.kanzlei-potthast.de/arbeitsrecht.html">Seminar der Kanzlei Potthast Rechtsanwälte </a></strong></font>erhalten <font face="Times New Roman" size="2">„</font><font face="Arial" size="2">alte Hasen</font><font face="Times New Roman" size="2">“ </font><font face="Arial" size="2">ebenso wie pontentielle neue Betriebsratsmitglieder einen aktuellen sowie praxisbezogenen Überblick und können folgenschwere Formfehler vermeiden. </font></p>
<blockquote>
<p align="left"><font color="#8b0000" face="Arial" size="2">Sprechen Sie uns einfach an, damit wir zusammen mit Ihnen den Beratungs- und Schulungsbedarf in Ihrem Betrieb skizzieren und Sie optimal auf die Betriebsratswahl 2010 vorbereiten können.</font></p>
</blockquote>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2010-02/betriebsratswahlen-2010/feed</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Aufklärung der Patienten unbedingt notwendig</title>
		<link>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2010-02/aufklarung-der-patienten-unbedingt-notwendig</link>
		<comments>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2010-02/aufklarung-der-patienten-unbedingt-notwendig#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 04 Feb 2010 08:44:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Michael Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2010-02/aufklarung-der-patienten-unbedingt-notwendig</guid>
		<description><![CDATA[Was im Zusammenhang mit Arztfehlern zu beachten ist

Bei Behandlungsfehlern des Arztes können Patienten Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.
Der Arzt muss aber nicht nur richtig behandeln, sondern die Patienten auch vor der Behandlung richtig über die Risiken aufklären.
Eine gesetzliche Regelung gibt es grundsätzlich nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) muss der Arzt über Diagnose, Prognose, über [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><font color="#8b0000">Was im Zusammenhang mit Arztfehlern zu beachten ist</font><br />
</strong></p>
<p>Bei Behandlungsfehlern des Arztes können Patienten Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.</p>
<p>Der Arzt muss aber nicht nur richtig behandeln, sondern die Patienten auch vor der Behandlung richtig über die Risiken aufklären.</p>
<p>Eine gesetzliche Regelung gibt es grundsätzlich nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) muss der Arzt über Diagnose, Prognose, über Art, Umfang und Durchführung der Behandlung sowie mögliche Risiken aufklären. Außerdem muss diese Information rechtzeitig erfolgen.</p>
<p>Rechtzeitig ist die Aufklärung dann , wenn der Patient noch abwägen kann, was für oder gegen den Eingriff spricht, um sich notfalls noch dagegen entscheiden zu können. Bei stationären operativen Eingriffen verlangen die Gerichte daher, dass die Aufklärung spätestens am Tag vor der Aufnahme erfolgt. Denn habe der Arzt bereits Vorbereitungen für einen Eingriff getroffen, habe der Patient womöglich Hemmungen sich noch gegen eine Operation zu entscheiden.</p>
<p>Die Rechtsprechung verlangt weiter, dass die Patienten eine Vorstellung davon haben müssen, welche Gefahren mit einer Operation verbunden sind.</p>
<p>Hat der Arzt nicht richtig aufgeklärt, kann der Patient Schadensersatz verlangen, auch wenn ein eigentlicher Behandlungsfehler nicht vorliegt. Allerdings kann die Entschädigung nur verlangt werden, wenn tatsächlich ein Gesundheitsschaden eingetreten ist, dessen Risiko verschwiegen wurde.</p>
<p>Dass er umfassend und richtig aufgeklärt hat, muss der Arzt beweisen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.kanzlei-potthast.de/blog/aktuelles/2010-02/aufklarung-der-patienten-unbedingt-notwendig/feed</wfw:commentRss>
		</item>
	</channel>
</rss>
