Kanzlei Potthast Rechtsanwälte in Köln 

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2012: Start des zentralen Testamentsregisters in Deutschland

Bloged in Aktuelles,Erbrecht by Rechtsanwalt Karsten Stickeler Montag Januar 30, 2012

Bisher, d.h. vor dem 01.01.2012, wurden hinterlegte Testamente  bei den Geburtsstandesämtern registriert. In einem Sterbefall wurde im Normalfall auch das Geburtsstandesamt informiert, welches wiederum dann das zuständige Nachlassgericht informiert, ob und wo eine letztwillige Verfügung hinterlegt ist.

Aufgrund gesetztlicher Regelung im Jahr 2010 wurde zum 01.01.2012 bei der Bundesnotarkammer das Zentrale Testamentsregister eingerichtet. Es tritt an die Stelle der bisherigen Testamentsverzeichnisse der Standesämter und der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin. In das Zentrale Testamentsregister werden Verwahrangaben zu allen erbfolgerelevanten Urkunden aufgenommen, die sich in amtlicher Verwahrung befinden.

In einem Sterbefall wird auch das Zentrale Testamentsregister informiert. Die Bundesnotarkammer wiederum benachrichtigt dann die jeweilige Verwahrstelle und das zuständige Nachlassgericht auf elektronischem Wege.

Bis zum Jahr 2016 sollen alle bestehenden Verwahrangaben in das Zentrale Testamentsregister überführt werden.

Die Einführung eines zentralen Registers bedeutet eine Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen und sichert das Auffinden amtlich verwahrter erbfolgerelevanter Urkunden. Bei jedem Sterbefall wird das Register geprüft und so gewährleistet, dass jede registrierte Urkunde im Nachlassverfahren Beachtung findet.

Zu beachten ist, dass im Zentralen Testamentsregister nur notarielle Urkunden und solche eigenhändige Testamente registriert werden, die in besondere amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht gegeben werden. Eine Registrierung der letztwilligen Verfügungen, die daheim aufgehoben werden, ist nicht möglich.

Unfall mit Kreuzfahrtschiff – Fristen für Anspruchsanmeldung beachten!

Bloged in Aktuelles by Rechtsanwalt Michael Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht Montag Januar 16, 2012

Die meisten Schiffspassagiere, die nach der Katastrophe von dem havarierten Schiff gerettet werden konnten, sind froh, mit dem Leben davon gekommen zu sein.

Sobald sich die erste Aufregung gelegt hat, muss man jedoch daran denken, dass es es sich um eine Pauschalreise im Rechtssinne gehandelt hat. Es sind daher wichtige Formalitäten zu beachten.

Besonders wichtig ist die sogenannte Monatsfrist zur Anmeldung von Ansprüchen. Dies bedeutet, dass alle in Frage kommenden Ansprüche zumindestens dem Grunde nach spätestens einen Monat nach dem geplanten Rückreisetermin beim Reiseveranstalter nachweislich eingegangen sein müssen. Reiseveranstalter kann im Einzelfall die Reederei Costa selbst oder ein deutsches Reiseunternehmen sein. Diese Information ergibt sich aus den Reiseunterlagen.

Wird die Monatsfrist versäumt, sind die Ansprüche unwiderruflich verloren!

Fragen im Antragsformular dürfen nicht verwirrend sein

Bloged in Aktuelles,Urteile,Versicherungsrecht by Rechtsanwalt Michael Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht Freitag Januar 6, 2012

Wie Versicherer sich ihrer Leistungspflicht entziehen!

 

Häufig stützen Versicherungsunternehmen ihre Leistungsverweigerung darauf, dass der Versicherungsnehmer angeblich Fragen im Versicherungsantrag falsch oder unvollständig beantwortet habe.

Die Fragen dürfen aber nicht verwirrend sein und die die vorgegebenen Antworten müssen auch zu den Fragen passen. Je unklarer eine Frage formuliert ist, umso weniger wird dem Befragten eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zur Last fallen, und je schwieriger eine Frage zu beantworten ist, umso geringer ist möglicherweise der Verschuldensgrad, wenn sie nicht richtig beantwortet wurde.

Das OLG Stuttgart hat dies für eine besonders verschachtelte Frage entschieden:

“Nahmen und nehmen Sie Drogen, Betäubungs- oder Rauschmittel? Wurden oder werden Sie wegen der Folgen von Alkoholgenuss beraten oder behandelt?”

Der Antragsteller muss sich beim Anhören oder Lesen zunächst Gedanken machen, ob und worin der Unterschied zwischen Drogen, Betäubungs- oder Rauschmitteln liegt. Dann muss er im Gedächtnis behalten, dass am Anfang in der Vergangenheitsform gefragt wurde, also nicht nur nach der gegenwärtigen Situation gefragt wird. Wird die anschließende Frage sofort im Anschluß gestellt, wird das Erinnerungsvermögen an die erste Frage bei einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer überfordert. Dies erst recht, wenn mit “Ja” zu antworten ist ,auch wenn dies nur für eine der Fragen richtig ist.

Fazit:

Auf die vermeintliche falsche Beantwortung einer derartigen Frage kann die Versicherung ihre Leistungsverweigerung nicht stützen!

OLG Stuttgart, VersR 2008, 197

Reiseveranstalter haftet bei Hygienemängeln für Erkrankung

Bloged in Aktuelles,Urteile by Rechtsanwalt Michael Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht Donnerstag Dezember 29, 2011

Wenn Urlauber in Ferienhotels wegen Hygienemängeln erkranken, muss der Reiseveranstalter dafür haften.Voraussetzung ist jedoch, dass eine signifikant hohe Zahl an Gästen betroffen sein muss.Außerdem muss ausgeschlossen werden können, dass sich die Urlauber außerhalb des Hotels oder einer anderen Unterkunft mit den Krankheitskeimen infiziert haben.

In einem vom AG Solingen entschiedenen Rechtsstreit waren diese Voraussetzungen erfüllt, denn es handelte sich um eine pauschal gebuchte Nilkreuzfahrt. Von 40 Mitgliedern einer Reisegruppe erkrankten nach und nach 30 Personen an ähnlichen Symptomen: Durchfall, Magen-und Darmkrämpfe, Schüttelfrost, Gliederschmerzen.

Vor allem die Schilderungen der Betroffenen und Zeugen beeindruckten den Richter: Von den Gästen benutzte Gläser und Besteck wurden an Bord in einem mit Wasser gefüllten Sektkübel gereinigt, die Gläser anschließend vom Bordpersonal mit gebrauchten Servietten poliert. Dies Servietten waren zuvor von den Tischen der Gäste eingesammelt worden.

Für das Gericht stand fest, dass der Pauschalreisende durch die Hygienemängel schwer erkrankt sei. Er erhielt knapp 40 % des Reisepreises zurück und dazu ein Schmerzensgeld.

AG Solingen, Urteil vom 01.09.2010 Az. 14 C 143/09

BGH entscheidet wieder für die Versicherungsnehmer !

Bloged in Aktuelles,Urteile,Versicherungsrecht by Rechtsanwalt Michael Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht Dienstag November 22, 2011

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich ein bahnbrechendes, verbraucherfreundliches Urteil gesprochen.
Wenn es der Versicherer unterlassen hat, einen sogenannten Altvertrag (vor 2008 abgeschlossen) an das neue VVG anzupassen, kann sich der Versicherer im Schadensfall nicht darauf berufen, dass der Versicherungsnehmer gegen vertragliche Obliegenheiten verstoßen hat.

Im entschiedenen Fall hatte ein Gebäudeversicherer die Regulierung eines Leitungswasserschadens mit der Begründung verweigert, dass der Versicherungsnehmer seine Obliegenheit zur regelmäßigen Kontrolle des leerstehenden Gebäudes und zur Entleerung aller wasserführenden Anlagen grob fahrlässig verletzt habe.
Der BGH entschied jetzt, dass ein Versicherer, der die gesetzliche Möglichkeit der Anpassung seiner Versicherungsbedingungen bei Altverträgen nicht genutzt habe, sich im Schadensfall nach dem 01.01.2009 nicht auf die in den alten Bedingungen enthaltenen Klausel zur Leistungsfreiheit berufen könne, nach der der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit zur Leistungsfreiheit berechtigt sei.

Das Gericht hat entschieden, dass die Versicherung den gesamten Schaden bezahlen muss.

BGH IV ZR 199/10, verkündet am 12.10.2011

BGH: Das Erbrecht nichehelicher Kinder

Bloged in Erbrecht,Urteile by Rechtsanwalt Karsten Stickeler Freitag November 4, 2011

Der Bundesgerichtshof hat am 26. Oktober 2011 entschieden, dass die vor dem 01. Juli 1949 geborenen unehelichen Kinder auch weiterhin nicht mit ihrem Vater verwandt gelten, wenn der Erbfall vor dem 29. Mai 2009 eingetreten ist. In diesen Fällen kommen solche nichtehelichen Kinder nicht als gesetzliche Erben ihrer Väter in Betracht.

Bis zur Einführung des Nichtehelichengesetzes am 30. Juni 1970 galten nichteheliche Kinder als nicht mit ihrem Vater verwandt und haben diese somit nicht gesetzlich beerben können. Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 NEhelG alter Fassung hielt diesen Ausschluss zum Nachteil vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder aufrecht. Kinder, die nach diesem Stichtag geboren wurden, galten als mit ihren Vätern verwandt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einer Entscheidung vom 28. Mai 2009 festgestellt, diese Praxis könne das auch nichtehelichen Kindern zustehende Recht auf Achtung ihres Familienlebens aus Art. 8 Abs. 1 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beeinträchtigen und diskriminierend sein (Art. 14 EMRK). Mit Blick hierauf hat der deutsche Gesetzgeber im April 2011 die Stichtagsregelung in Art. 12 § 10 Abs. 2 NEhelG a.F. – rückwirkend – für ab dem 29. Mai 2009 eingetretene Erbfälle aufgehoben.

Der BGH hat nun entschieden, dass die Beibehaltung der Stichtagsregelung für Erbfälle vor dem 29. Mai 2009 weiterhin Geltung hat und nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Die Benachteiligung der vor dem 01. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder sei durch sachliche Gründe gerechtfertigt und nicht zu beanstanden. Das Vertrauen eines Erblassers, dass seine unehelichen Kinder nicht seine gesetzlichen Erben seien, sei erst durch den oben genannten Beschluss des Europäischen Gerichtshofs erschüttert worden und daher ab diesem Beschluss nicht mehr berechtigt. Eine Verpflichtung des Gesetzgebers, die Stichtagsregelung auch für Erbfälle vor dem Beschluss aufzuheben, lasse sich dem Beschluss nicht entnehmen.

In der erbrechtlichen Praxis bedeutet diese Entscheidung des BGH, dass weiterhin für erbrechtliche Fälle vor dem 29. Mai 2009 darauf zu achten ist, ob nichteheliche Kinder vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden und somit nicht der gesetzlichen Erbfolge nach ihren Vätern unterliegen.

Quelle: Pressemitteilung BGH

EuGH: Der Begriff der Flugannullierung ist weit auszulegen

Bloged in Urteile by Rechtsanwalt Karsten Stickeler Mittwoch Oktober 19, 2011

Der Europäische Gerichtshof hatte sich mit folgendem Fall zu beschäftigen:

Die Kläger buchten einen Flug von Paris nach Vigo in Spanien. Zwar startete der Flieger pünktlich, musste aber wegen eines technischen Defektes nach dem Start nach Paris zurückkehren. Dort wurden die Kläger auf  am folgenden Tag stattfindende Flüge umgebucht, aber nur einer von ihnen erhielt Unterstützungsleistungen seitens der Fluggesellschaft. Teilweise wurden die Kläger nach Porto befördert und mussten von dort ein Taxi nach Vigo nehmen.

Die Kläger machten gerichtlich jeweils 250 Euro für die Annullierung des Fluges geltend und – soweit angefallen – 170 Euro für die Taxifahrt. Darüber hinaus verlangten sie pro Person 650 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens und den Ersatz weiterer Schäden aufgrund der unterbliebenen Betreuungsleistungen.

Der EuGH entschied, dass der Begriff der Flug-Annulierung weit auszulegen sei. Er betreffe nicht nur den Fall, dass ein Flug gar nicht statt finde, sondern auch den, dass ein Flugzeug zwar pünktlich starte, aber dann umkehren müsse und den Zielflughafen nicht erreiche. Dies habe zur Folge, dass der Flug in seiner ursprünglich vorgesehenen Form nicht als durchgeführt betrachtet werden könne.

Zweitens stellt der Gerichtshof klar, dass der Begriff „weiter gehender Schadensersatz“ es dem nationalen Gericht ermöglicht, Ersatz für den wegen der Nichterfüllung des Luftbeförderungsvertrags entstandenen immateriellen Schaden zu gewähren, und zwar unter den Voraussetzungen des Übereinkommens von Montreal oder des nationalen Rechts.

Ebenfalls stehe den Fluggästen bei unterbliebener Betreuungsleistungen der Fluggesellschaft hieraus ein Schadensersatzanspruch zu.

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, C-83/10

Fallstricke bei der Regulierung von Versicherungsfällen

Bloged in Versicherungsrecht by Rechtsanwalt Michael Schulte Beckhausen, Fachanwalt für Versicherungsrecht Dienstag August 16, 2011

Versicherungsunternehmen sind nicht berechtigt, ihren Kunden im Schadensfall vorzuschreiben, welche Firma den Schaden beheben soll.

Nach einem Wasserschaden wegen einer defekten Waschmaschine hatte der Versicherer die vom Kunden beauftragte Reparatur für nicht sachgerecht gehalten und ihrem Kunden ein anderes Unternehmen vorgeschrieben. Solche Vorgaben sind aber nur zulässig, wenn der Versicherungsvertrag entsprechende Klauseln enthält, so das OLG Schleswig. Die Versicherung habe nicht das Recht, ihrem Versicherungsnehmer zu verbieten, selbst die Schadensbeseitigung in marktgerechter Weise in Auftrag zu geben.

Sobald vom Versicherer nach einem Schadensfall nicht nachvollziehbare Einwände erhoben werden, sollten Sie sich umgehend anwaltlich vertreten lassen. Dies fördert die Regulierungsbereitschaft der Versicherung!

Erbrechtskanzlei Köln

Bloged in Erbrecht by Rechtsanwalt Karsten Stickeler Donnerstag August 11, 2011

“Wer es nicht dem Zufall überlassen will, handelt verantwortungsbewusst, wenn er beizeiten seinen Nachlass regelt. Denn: Der Tod ist gewiss, ungewiss aber die Stunde.”

Auf der Webseite “Erbrechtskanzlei-Koeln.de” informiert die Kanzlei Potthast nun über erbrechtliche Themen.

Erbrechtliche Problematiken nehmen in der anwaltlichen Praxis stetig zu. Oftmals versäumen es Erblasser, vor ihrem Tod eine vernünftige Nachlassregelung zu treffen. Für die potentiellen Erben entsteht so ein erhebliches Konfliktpotential. Das hätte sich aber durch eine testamentarische oder erbvertragliche Regelung vermeiden lassen.

Es kann nur – unabhängig von Alter und Gesundheitszustand – geraten werden, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und Vorsorge zu treffen.

Aber auch nach einem Erbfall kann durch eine anwaltliche Beratung Streit verhindert oder zumindest geschlichtet werden. Sollte es dennoch zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, dann hilft ein in erbrechtlichen Fragen versierter Anwalt, die jeweiligen Interessen durchzusetzen.

Keine Schadensersatzansprüche bei Fluglotsenstreik

Bloged in Aktuelles by Rechtsanwalt Karsten Stickeler Montag August 8, 2011

Droht ein Streik der Fluglotsen, fragen sich viele Reisende, welche Ansprüche ihnen zustehen, wenn sie aufgrund dieses Streikes gar nicht oder verspätet an ihr Reiseziel gelangen.

Ein Streik der Fluglotsen gilt als “außergewöhnliches Ereignis”, das nicht in den Machtbereich des Reiseanbieters fällt. Daher steht Reisenden grundsätzlich kein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn ihr Flug ausfällt oder sich verspätet.

Davon unabhängig sind allerdings die sogenannten Assistenzleistungen. Das bedeutet, dass der Fluganbieter die wartenden Fluggästen während der Wartezeit betreuen muss, wenn diese eine gewisse Dauer überschreitet. Dies geschieht meist durch das Anbieten von Gutscheinen für Mahlzeiten und Getränke, auch zweimaliges Telefonieren muss dem Fluggast gewährt werden. Sollte der Fluggast durch einen Streik “gestrandet” sein, dann müssen ihm auch ggf. Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Über die Anzahl der Übernachtungen wird allerdings gestritten, eine einheitliche Rechtsprechung gibt es hier bisher nicht.

Die vorgenannten Ansprüche sind unabhängig davon, ob der Grund der Verspätung oder des Flugausfalls in den Machtbereich des Anbieters fallen.

Darüber hinaus kann ein Fluggast natürlich bei einem Flugausfall oder eine unzumutbaren Wartezeit (mehr als fünf Stunden) die Ticketkosten zurück verlangen, da der Anbieter die Leistung nicht wie geschuldet erbringen kann. Oder der Fluggast verlangt,  dass der Anbieter eine alternative Reisemöglichkeit zu seinem Ziel organisiert. Eine solche kann in einem nächstmöglichen Flug oder einer (zumutbaren) Bahnfahrt bestehen.

Die vorgenannten Ansprüche stehen grundsätzlich auch den Kunden von Pauschalreisen zu. Hier ist jedoch zu beachten, dass der Pauschalreiseanbieter den Reisevertrag wegen höherer Gewalt kündigen kann. In diesem Fall erhalten die Kunden den Reisepreis zurück. Unterlässt der Reiseanbieter die kündigung, dann kann der Kunde den anteiligen Reisepreis für die entgangenen Urlaubstage zurück verlangen. Ebenfalls ist der Reiseanbieter in diesem Fall verpflichtet, eine alternative Reisemöglichkeit zu organisieren.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei Streikandrohungen etc. vor Reise zum Flughafen den Reiseanbieter/die Fluggesellschaft zu kontaktieren, um ärgerliche Wartezeiten am Flughafen nach Möglichkeit vermeiden zu können.

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