Flugausfälle bei Air Berlin und TUI-Fly – Ansprüche auf Entschädigung nach der Fluggastverordnung

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Derzeit gibt es dem Vernehmen nach einen verdeckten Streik bei dem Unternehmen TUI-Fly, welcher auch massiv auf Air Berlin durchschlägt. Es kommt zu umfangreichen Flugausfällen und erheblichen Verspätungen.

Alle Fluggäste, die von Stornierungen oder von Verspätungen von mehr als 3 Stunden betroffen sind, können Entschädigungen und eine adäquate Betreuung nach der europäischen Fluggastverordnung verlangen. Oft versuchen die Gesellschaften ihre Kunden mit ungenauen, oft sogar mit falschen Behauptungen von der Geltendmachung ihrer Rechte abzuhalten.

Setzen Sie der jeweiligen Fluggesellschaft eine genau nach Datum bezeichnete Frist. Nach Ablauf dieser Frist kommt die Airline in Verzug. Dies bedeutet, dass nun bei Einschaltung eines Anwalts auch dessen Kosten von der Gesellschaft unbedingt und ausnahmslos erstattet werden müssen.

Nur der Anwalt sichert Ihnen vollständige Erstattung Ihrer Ansprüche; beauftragen Sie ein kommerzielles Unternehmen, müssen  Sie durchschnittlich 25 % Provision bezahlen!

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